Geld Magazin

Jetzt greift die Abgeltungssteuer

Von vielen Sparern gar nicht richtig wahrgenommen wurde Anfang 2009 die Abgeltungssteuer eingeführt. Die Steuer auf Kapitalerträge wird jetzt Anfang 2010 von den Banken und Fondsgesellschaften direkt an das Finanzamt abgeführt. Spätestens, wenn die Steuerbescheinigung im Briefkasten war, hat es der Sparer schwarz auf weiß.

Für alle Dividenden, Zinserträge und Kursgewinne aus veräußerten Wertpapieren bekommt der Fiskus 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.

 

Unser Tipp für alle Sparer und Anleger

Die Steuerschuld ist mit den 25 Prozent abgegolten. Wie in den Jahren davor steht den Sparern aber ein Sparerpauschbetrag zu. Er beträgt pro Jahr für Alleinstehende 801 Euro und für Ehepaare 1.602 Euro. Mit einem Freistellungsauftrag können Sparer diese Beträge von vornherein freistellen lassen. Bei mehreren Geldanlagen kann der Betrag auch entsprechend aufgeteilt werden. Sparer, die versäumt haben, einen entsprechenden Freistellungsauftrag zu erteilen, sollten ihre Kapitalerträge, wozu auch Zinsen auf Tages- oder Festgeld gehören, dem Finanzamt mit der Steuererklärung melden. Zuviel gezahlte Abgeltungssteuer wird erstattet.

 

Anleger, die einen Freistellungsauftrag erteilt hatten, aber mit ihren Kapitalerträgen über den Freibeträgen lagen, haben eine Chance einen Teil der gezahlten Abgeltungsteuer zurückzubekommen, wenn sie ein entsprechend niedriges Einkommen haben. Wer mehr als 15.000 Euro als Single und mehr als 30.000 Euro als Ehepartner an Jahreseinkommen hat, kommt mit der Abgeltungssteuer besser weg, als das vor ihrer Einführung der Fall war.

 

Bestimmte Vorsorgemaßnahmen sind von der Abgeltungssteuer befreit

Lebensversicherungen, die vor dem 01. Januar 2005 abgeschlossen wurden, sind bei Auszahlung von der Abgeltungsteuer ausgenommen. Wenn der Sparer einen jüngeren Vertrag hat, aber bei der Auszahlung älter als 60 Jahre ist, wird nur die Hälfte der Erträge besteuert.

Riester- und Rürup-Sparer zahlen bei der Auszahlung ihrer Rente keine Abgeltungssteuer. Sie müssen die Rente aus diesen Sparverträgen nach ihrem persönlichen Steuersatz versteuern, der dann oft niedriger ist.

Prüfen Sie die Freistellungsaufträge

Stellen Sie jetzt erst fest, dass Sie ihre Freistellungsaufträge nicht richtig verteilt hatten, und müssen aus diesem Grund Abgeltungssteuer bezahlen, sollten Sie umgehend ihre Freistellungsaufträge aktualisieren.

Hinweis

Erträge aus Aktienkäufen, die vor dem 01.01.2009 gekauft wurden, werden noch nach dem alten Recht besteuert. Das Gleiche gilt für Investmentfonds.

Weitere Informationen zum Thema Abgeltungssteuer finden Sie hier:

http://www.abgeltungssteuer-2009.de/
http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/abgeltungssteuer.htm
http://www.geld-magazin.info/blog/2008/abgeltungssteuer
http://www.geld-magazin.info/blog/2008/abgeltungssteuer-und-kleinanleger

http://www.geld-magazin.info/geldanlage/steuern/verlustgeschaefte-aus-ak...