Die Pendlerpauschale
Die Fahrtkosten für eine einfache Entfernung zwischen Wohnung und Arbeit können wieder ab dem ersten Kilometer steuerlich geltend gemacht werden. Unabhängig davon, welches Verkehrsmittel Sie nutzen. Sind Sie in den Jahren 2007 und 2008 anders verfahren, reichen Sie diese Daten mit der Steuererklärung 2009 nach. Das Finanzamt ändert den Steuerbescheid auch rückwirkend.
Der Umzug
Erfolgt aus beruflichen Gründen ein Umzug, sind Teile der Kosten steuerlich absetzbar, wenn sich der Arbeitsweg dadurch täglich um insgesamt eine Stunde reduziert. Gleiches gilt, wenn durch den Umzug die doppelte Haushaltsführung entfällt oder Sie versetzt werden. Sie können die Transportkosten für die Wohnungseinrichtung und Reisekosten, die im Zusammenhang mit dem Umzug stehen, steuerlich geltend machen.
Handwerkerleistungen
Ab 2009 werden Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen mit bis zu 20 Prozent der Kosten von höchstens 6.000 Euro steuerlich begünstigt. Haben Sie Leistungen von Handwerkern beansprucht, können Sie im besten Fall 1.200 Euro staatlichen Zuschuss bekommen. Diese Beträge gelten allerdings nicht für Materialkosten.
Kinderbetreuung
Sie können den Staat an den Kosten für die Unterbringung der Kinder im Kindergarten oder bei einer Tagesmutter beteiligen. Das gilt auch für Kosten, die dadurch entstehen, dass Sie eine Kinderfrau oder Erzieherin in den eigenen vier Wänden beschäftigen, die Ihr Kind betreut.
Das Studium
Ihr Kind studiert im Ausland außerhalb Europas? Dann sollte es weiterhin den ersten Wohnsitz bei den Eltern haben, das sichert die Zahlung von Kindergeld und den damit verbundenen steuerlichen Vorteilen.
Das Arbeitszimmer
Die Kosten für das Arbeitszimmer (Miete, Strom, Heizkosten) in der eigenen Wohnung können Sie wieder steuerlich geltend machen. Einzige Bedingung – Sie verbringen mehr als die Hälfte Ihrer Arbeitszeit in dem Arbeitszimmer oder Sie haben gar keinen anderen Arbeitsplatz. Dadurch können Sie bis zu 1.250 Euro Steuern sparen.
Der Neuwagenkauf
Sie haben bis zum 30.06.2009 ein neues Auto gekauft und erstmals zugelassen? Dann brauchen Sie ein Jahr lang keine KFZ-Steuer entrichten. Diese Regelung gilt bereits seit Anfang November 2008.
Berufsbekleidung
Steuerlich geltend machen können Sie die Kosten für Arbeitskittel, Kochbekleidung, den sogenannten Blaumann und für Sicherheitsschuhe. Anzüge, Hemden oder Damengarderobe gehören nicht dazu. Diese Tipps erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Je nach persönlicher Situation gibt es noch mehr Möglichkeiten Steuern zu sparen.