Folgende Tipps sind, wenn sie beim Ausfüllen der Steuererklärung beherzigt werden, ihr Geld wert.
Handwerkerleistungen sind steuerlich absetzbar
Kosten für entstandene Handwerkerleistungen können in der Steuererklärung angegeben werden. Ab 2009 bezuschusst der Fiskus 20 Prozent der Kosten von maximal 6.000 Euro jährlich. Dazu reicht es, die entsprechende Handwerkerrechnung einzureichen. Wichtig: Die Rechnung darf nicht bar bezahlt worden sein.
Die Pendlerpauschale gilt wieder
Die Fahrtkosten zur Arbeit können wieder ab dem ersten Kilometer geltend gemacht werden. Wer in den Jahren 2007 und 2008 keine Kilometer angegeben hatte, kann das mit der Steuererklärung für 2009 nachholen und sich so die Steuererstattung für die Vorjahre sichern.
Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeit
Wer ehrenamtlich für einen Verein tätig ist, kann den damit verbundenen Aufwand als Spende geltend machen. Dem Finanzamt muss nur eine Vereinbarung vorgelegt werden, aus der hervorgeht, dass der Aufwand nicht vom Verein erstattet wurde.
Kosten für die Haushaltshilfe
Bis zu einem Betrag von 624 Euro können Kosten für eine Haushaltshilfe als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden, wenn mindestens einer der Steuerzahler 60 Jahre alt oder nachweislich krank ist. Bei Schwerbehinderten ist der Betrag noch höher. Auch wer in einem Seniorenheim lebt, kann Kosten für Reinigung oder Wäsche absetzen.
Kosten für die Kinderbetreuung
Eltern dürfen zwei Drittel der Kinderbetreuungskosten (maximal 4.000 Euro für jedes Kind) steuerlich abziehen. Das gilt für Kindergartenkinder im Alter zwische3n drei und sechs Jahren. Wer Betreuungskosten für ältere Kinder absetzen möchte, muss nachweisen, dass beide Elternteile berufstätig sind. Dabei reicht beim zweiten Elternteil auch die Ausübung eines Minijobs von mindestens 10 Stunden wöchentlich.
Schulgeld als Sonderausgaben
Rückwirkend ab 2008 können jährlich 30 Prozent der Kosten für Privatschulen (höchstens 5.000 Euro) als Sonderausgaben abgesetzt werden. Berücksichtigt werden dabei alle Schulen in privater Trägerschaft, wenn diese einen anerkannten Schulabschluss ermöglichen.
Gesundheitskosten
Einen Teil der Kosten für den Zahnersatz oder die neue Brille, den die Krankenkasse nicht erstattet hat, kann der Steuerzahler als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Dabei müssen aber die Gesamtausgaben eine bestimmte Grenze übersteigen. Der richtet sich nach der Höhe des Einkommens, dem Familienstand und der Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder.
Weitere Informationen zum Thema Steuern finden Sie hier:
http://www.computerbild.de/artikel/cb-Special-Steuererklaerung-10-Top-Tipps-zum-Steuersparen-2209290.html
http://www.rp-online.de/wirtschaft/Die-lukrativsten-Steuerspartipps_bid_10000.html