Steuerentlastungspaket der Regierung 


Ab 01. Januar 2010 sind nach dem neuen Gesetz die Beiträge zur Krankenversicherung steuerlich voll absetzbar, das hat die Bundesregierung im neuen Steuerentlastungsgesetz beschlossen. Den Staat wird das mehr als 9,3 Milliarden Euro kosten und mindestens 16 Millionen Bürger können davon mehr oder weniger profitieren, ihnen wird von ihrem Bruttoeinkommen mehr Netto übrig bleiben.

 

Was ist anders?

Die Beiträge zur privaten und gesetzlichen Krankenversicherung werden bis zur Höhe der gesetzlichen Basisleistungen steuerlich als Sonderausgaben angerechnet. Nicht berücksichtigt werden Zusatzbeiträge für private Versicherungen, die eine Chefarztbehandlung oder ein Einzelzimmer im Krankenhaus garantieren. Auch die Beiträge für Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder werden berücksichtigt. Die Berücksichtigung der Beiträge erfolgt bereits jeden Monat im Rahmen des Lohnsteuerabzugsverfahrens, sodass die Versicherten gleich ab Januar des kommenden Jahres die Steuerentlastung spüren werden.

 

Weshalb diese Entscheidung jetzt notwendig wurde

Dieses Geschenk hat die Bundesregierung den Bürgern nicht ganz freiwillig gemacht. SteuerentlastungspaketDas Bundesverfassungsgericht hat in einer Entscheidung im Februar 2008 verlangt, dass die Beiträge für die Krankenversicherung steuerfrei zu stellen sind und der Bundesregierung den Auftrag gegeben, das bis Januar 2010 umzusetzen. Etwa 80 Prozent aller Bürger werden mehr oder weniger davon profitieren. Die Gerechtigkeit wird erhöht und vielen Arbeitnehmern bleibt mehr Netto, was wiederum die Motivation erhöhen kann.

Um die für den Fiskus entstehenden Steuerausfälle so niedrig wie möglich zu halten, wird im gleichen Gesetz die steuerliche Absetzbarkeit von Haftpflicht-, Berufsunfähigkeits-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung auf 1.900 Euro für Arbeitnehmer und 2.500 Euro für Selbstständige begrenzt inklusive der Beitragszahlungen für die Kranken- und Pflegeversicherung. Das heißt, wenn diese Beiträge den Höchstbetrag übersteigen, bleiben die anderen Beiträge unberücksichtigt.

 

Wer hat nichts von diesem Steuergeschenk?

Es trifft mal wieder die Geringverdiener. Menschen, die so wenig Geld verdienen, dass sie ohnehin keine Steuern zahlen, können von diesem Steuergeschenk auch nicht profitieren, wo schon bisher keine Steuern gezahlt wurden, kann demzufolge auch kein höheres Nettoeinkommen entstehen. Aber sicher wirkt sich das neue Gesetz bei zukünftigen Lohnsteigerungen entsprechend steuermindernd aus.

 

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