Neue Gestaltungsmöglichkeiten bei der Lohnsteuerklasse für Doppelverdiener 


Bisher konnten Ehepaare wählen, ob sie sich für die Steuerklassenkombination IV/IV oder die III/V entscheiden. Erstere Kombination zog eine Gleichbesteuerung nach sich und die Steuerklassenkombination III/V hatte zur Folge, das derjenige Ehepartner mit dem ohnehin geringerem Einkommen keine Freibeträge hatte und demzufolge trotz des niedrigen Verdienstes sehr hoch besteuert wurde.

Im Ergebnis brachte es keine echte Steuerersparnis, ob sich Ehepartner so oder so entschieden. Der mit der Steuerklasse III hat einfach im Laufe des Jahres mehr netto auf dem Lohnzettel gehabt, als ein gleich verdienender Kollege mit der Steuerklasse IV. Besonders demotivierend war es für den Ehepartner mit der Steuerklasse V. Bei nur 900 Euro Einkommen mussten schon 140 Euro Lohnsteuer gezahlt werden, sodass vom Brutto Netto nicht einmal die Hälfte übrig blieb.

 

Was ändert das Faktorverfahren?

Das Faktorverfahren ändert nichts wirklich – nur optisch und gefühlt kann es für den Ehepartner mit der ungünstigeren Steuerklasse besser sein. Jetzt werden nicht mehr automatisch dem Ehepartner mit der Steuerklasse III alle Freibeträge zugeordnet, sondern jeder Ehepartner bekommt die, die ihm laut Gesetz zustehen. Das heißt, ab 2010 können Ehepaare zwischen drei Möglichkeiten wählen. Die Kombination IV/IV ist angebracht, wenn beide in etwa gleich viel verdienen.

Die III/V ist angebracht, wenn der Ehepartner mit der III der Hauptverdiener ist. Das Faktorverfahren kann gewählt werden, wenn der Geringverdienende Ehepartner das wünscht oder wenn in naher Zukunft Lohnersatzleistungen zum Beispiel Elterngeld oder Arbeitslosengeld zu erwarten sind. Durch das Faktorverfahren lässt sich das Netto steigern, was zur Folge hat, das in Zukunft Lohnersatzleistungen höher ausfallen würden.

 

Wie funktioniert das Faktorverfahren?

Beide Ehepartner müssen das gemeinsam beantragen und das Finanzamt parallel über die voraussichtlichen Löhne informieren. Dann wird die darauf entfallende Einkommenssteuer errechnet und die Höhe des Lohnsteuerabzugs in der Steuerklasse IV. Die Finanzbeamten setzen die beide Werte ins Verhältnis und berechnen daraus einen Faktor. Der wird dann zusätzlich auf der Lohnsteuerkarte eingetragen. Dabei wird mit dem Faktorverfahren das was sonst über die Steuererklärung erfolgt, vorweggenommen. Eine Steuererklärung muss trotzdem gemacht werden.

 

Weitere Informationen zum Thema Steuern und Faktorverfahren finden Sie hier:

geldtipps.de
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