Abzug von Versicherungsleistungen
Ab Januar 2019 sind die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung in voller Höhe als Sonderausgaben steuerlich absetzbar. Parallel werden die Beiträge für die Arbeitslosenversicherung und die Haftpflichtversicherungen nur noch dann als Sonderausgaben anerkannt, wenn Steuerzahler bei der Kranken- und Pflegeversicherung bestimmte Höchstbeträge nicht überschreiten. Nach wie vor gilt aber, wenn der Versicherungsabzug von vor 2005 günstiger ist als die Neuregelung, findet die alte Regelung Anwendung.
Steuerlicher Grundfreibetrag
Der Grundfreibetrag wird von 7.834 Euro für Alleinstehende und 15.669 Euro für Verheiratete auf 8.004 bzw. 16.009 Euro angehoben. Einkommen bis zu dieser Höhe sind steuerfrei. Zusätzlich sind die Steuersätze für gleiches Einkommen niedriger als im Jahr 2009. Auch für Rentner beginnt die Steuerpflicht entsprechend später. Sie müssen erst eine Steuererklärung anfertigen, wenn ihre Einkünfte bei Alleinstehenden über 8.004 Euro und bei Rentnerehepaaren über 16.009 Euro liegen. Gleiches gilt für das Kindergeld oder die Kinderfreibeträge. Auch das Kindergeld geht erst verloren, wenn die eigenen Einkünfte der Kinder über 8.004 Euro im Jahr liegen.
Unterhalt für geschiedene bzw. getrennt lebende Ehepartner
Ab 2010 werden Unterhaltszahlungen großzügiger berücksichtigt. Unterhaltszahlende, die über die Grenze von 13.805 Euro Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für ihre geschiedenen Partner übernehmen, können diese als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Wer die Versicherungsbeiträge bekommt, ist steuerpflichtig, aber das Finanzamt erkennt auch da die Beiträge als Sonderausgaben an.
Unterhalt für bedürftige Angehörige oder Lebenspartner
Auch hier können ab 2010 höhere Beträge steuerlich abgesetzt werden. Der Höchstbetrag liegt nun bei 8.004 Euro anstelle von 7.680 Euro im Jahr 2010. Werden außerdem Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung übernommen, sind das außergewöhnliche Belastungen, die steuerlich geltend gemacht werden können. Im Ergebnis bringen die steuerlichen Entlastungen den Bürgern mehr Netto im Portemonnaie. Dieses Mehr sollte für den Konsum eingesetzt werden, um die Wirtschaft anzukurbeln.