Die Lohnsteuerklassen 


Es gibt in Deutschland sechs Lohnsteuerklassen, die mit den römischen Ziffern I bis VI bezeichnet werden. Entsprechend den dazugehörigen Lohnsteuertabellen müssen in den einzelnen Steuerklassen unterschiedlich Steuern bezahlt werden. Verheiratete haben die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Steuerklassen zu wählen und es damit selbst in der Hand, monatlich mehr Geld überwiesen zu bekommen.

 

Die Lohnsteuerklassen

Steuerklasse I - die Lohnsteuerklasse für Ledige, Geschiedene und Verwitwete ohne Kind im Haushalt und für getrennt lebende Ehepartner. Steuerklasse II - bekommen alle diejenigen zugeordnet, die auch bei Steuerklasse I erwähnt sind, wenn sie für mindestens ein Kind Kindergeld beziehen oder den Kinderfreibetrag bekommen. Vorausgesetzt, das Kind lebt in ihrem Haushalt. Steuerklasse III - gilt bei Verheirateten, wenn nur ein Ehepartner berufstätig ist, der andere Ehepartner die Steuerklasse V hat oder ein Ehepartner selbstständig ist beziehungsweise bereits im Rentenalter. Steuerklasse IV - gilt für Verheiratete, wenn bei berufstätig sind und in etwas ein ähnliches Einkommen haben.

Die Steuern in der Steuerklasse IV sind genauso hoch wie in der Steuerklasse I. Steuerklasse V - gilt für Verheiratete, wenn der andere Partner deutlich mehr verdient und die Steuerklasse III hat. Im Verhältnis zum Einkommen ist die Steuerbelastung in dieser Steuerklasse sehr hoch. Steuerklasse VI Bekommt ein Arbeitnehmer, wenn es sich eine zweite Lohnsteuerkarte ausstellen lässt, weil er mindestens zwei Arbeitgeber hat. Die Steuern in der Lohnsteuerklasse VI sind ebenfalls unverhältnismäßig hoch und sollten deshalb bei dem Arbeitgeber hinterlegt werden, der den geringeren Lohn zahlt.

 

Durch Wahl der richtigen Steuerklassenkombination Steuern sparen

Verheiratete Arbeitnehmer können die Wahl treffen, ob sie nach der Steuerklassenkombination IV/IV oder nach der Kombination III/V besteuert werden möchten. Die Kombination IV/IV wird bei ungefähr gleich hohem Arbeitseinkommen empfohlen und die Kombination III/V bei Ehepaaren, wo einer der Hauptverdiener ist und der andere entweder nur stundenweise oder halbtags arbeitet. So wird das Einkommen des Hauptverdieners gering besteuert, was im Ergebnis monatlich mehr Netto bringt. Diese Kombination kann auch bei Arbeitslosigkeit oder in der Elternzeit angebracht sein.

 

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