Mit Riester oder mit Rürup für das Alter vorsorgen 


Seitdem alle wissen, dass die gesetzliche Rente später kaum ausreichen wird, um damit den gewohnten Lebensstandard aufrechtzuerhalten, ist vielen Menschen klar, dass sie für das Alter privat vorsorgen müssen.

Am interessantesten sind für viele die Sparformen, bei denen sie den Staat wenigstens zu einem gewissen Teil an der Vorsorge beteiligen können. Denn eins ist klar, je mehr Menschen privat vorsorgen, desto weniger Menschen wird es später geben, die auf die staatliche Grundsicherung angewiesen sind. Allein deswegen ist das Interesse groß, dass die Menschen beizeiten anfangen, für das Alter vorzusorgen.

Die Riester-Rente

Die Form der Altersvorsorge wird als zusätzliche kapitalgedeckte Altersvorsorge bezeichnet. Während des Erwerbslebens zahlt man Beiträge in eine private Rentenversicherung, einen Fonds oder einen Banksparplan. Durch staatliche Zuschüsse werden die Beiträge gefördert und außerdem sind sie auch zum Teil steuerlich absetzbar. Sie können als Sonderausgaben von der Jahressteuer abgesetzt werden.

Aufgrund der Zuschüsse und Zulagen und der geringen Mindestaufwendungen, die vonseiten der Arbeitnehmer erbracht werden müssen, eignet sich die Riester Rente besonders für Familien mit Kindern, denn auch für die gibt es Zulagen und Zuschüsse.
Riester Produkte sind Hartz IV geschützt. Das heißt, angesparte Geldbeträge müssen im Ernstfall nicht verwertet werden.

Die Rürup-Rente

Offiziell wird die Rürup-Rente auch als Basisrente bezeichnet. Wohlgemerkt eine Basisrente auf privater Ebene. Die Rente besteht aus einem Rentenversicherungsvertrag, in den der Sparer zu Zeiten seines Erwerbslebens regelmäßig Beiträge einzahlt. Allerdings gibt es hier keine staatlichen Zuschüsse. Die Basisrente bietet lediglich Selbstständigen und Freiberuflern die Möglichkeit, über Steuervorteile den Staat an der privaten Altersvorsorge zu beteiligen.

Um gefördert zu werden, müssen die Verträge aber einige Grundvoraussetzungen erfüllen, zu denen unter anderem gehört, dass das angesparte Kapital nicht als Einmalbetrag ausgezahlt werden darf, sondern als monatliche Rente. Die Zahlung darf erst ab Vollendung des 60. Lebensjahres beginnen und die Ansprüche können während der Laufzeit nicht beliehen oder verkauft werden. Die Besteuerung erfolgt nachgelagert.

Besonders attraktiv ist die Rürup-Rente für Selbstständige, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind. Außerdem ist das angesparte Vermögen Hartz IV sicher und insolvenzgeschützt.

Weitere Informationen zum Thema Sparen für die Altersvorsorge finden Sie hier:

http://www.geld-magazin.info/riester-rente-vertragsarten
http://www.geld-magazin.info/finanzwissen/ruerup-rente