Für das Alter vorzusorgen wird für immer mehr Menschen ein wichtiges Thema, bei dem nur die Frage zu klären gilt, welche Möglichkeiten bieten sich und wie fördert der Staat den Sparwillen.
Betriebliche Altersvorsorge mit der Eichel-Rente
Bei der sogenannten Eichel-Rente handelt es sich um einen Betriebsrentenvertrag oder die betriebliche Altersvorsorge. Leider gibt es bei der Eichel-Rente keine Zuschüsse und Zulagen wie bei der Riester-Rente, aber dennoch werden die Beiträge staatlich gefördert, weil sie bis zu einer gewissen Größenordnung steuer- und sozialversicherungsfrei gestellt sind.
Dabei leistet ein Arbeitnehmer die Beiträge nicht aus dem bereits versteuerten Nettoeinkommen, wie er das zum Beispiel bei einer privaten Kapitallebensversicherung tun würde, sondern die Beiträge werden über eine Gehaltsumwandlung abgeführt. Der Arbeitgeber sorgt in diesem Fall dafür, dass ein gewisser Teil des Bruttolohns sofort in die Betriebsrente oder die betriebliche Altersvorsorge fließt. Heute ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, auf Wunsch des Arbeitnehmers eine Betriebsrente anzubieten. Die Bemessungsgrenze, bis zu der der Beitrag steuerfrei in eine Altersvorsorge überführt werden kann, liegt bei vier Prozent der Bemessungsgrenze für die Rentenbeiträge.
Die Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge
Alle geleisteten Beiträge sind frei von Sozialabgaben. Das heißt, der Arbeitnehmer zahlt darauf weder Beitrag für die Rentenversicherung, die Krankenversicherung oder die Arbeitslosenversicherung. Zusätzlich zu den bereits erwähnten vier Prozent können Arbeitnehmer weitere 1.800 Euro steuerfrei in ihre betriebliche Altersvorsorge einbringen, auf die dann aber Sozialabgaben zu bezahlen sind.
Steuerliche Vorteile werden nur dann gewährt, wenn das angesparte Geld in Form einer lebenslangen monatlichen Rente ausgezahlt wird. Eine Ausnahme gibt es aber, zu Beginn der Rentenzahlung kann sich der Sparer 30 Prozent des Betrages als Einmalzahlung auszahlen lassen. Zahlt der Arbeitnehmer die Beiträge in eine Direktversicherung oder in eine Pensionskasse, lässt sich Kapitalwahlrecht vereinbaren. Wird aber bereits in der Sparphase von diesem Wahlrecht gebrauch gemacht, entfallen die genannten Steuervorteile.
Einige Produkte der betrieblichen Altersvorsorge lassen sich mit der Riester-Rente kombinieren. Im Hinblick auf die mögliche Steuer- und Sozialabgabenfreiheit ist die betriebliche Altersvorsorge ein interessantes Modell für Arbeitnehmer, die entsprechend gut verdienen und es sich leisten können, einen Teil ihres Nettoeinkommens für das Alter sinnvoll anzulegen.