Wohngeld als Leistung des Staates wird nur für selbst genutzten Wohnraum gewährt. Das Wohngeld soll sicherstellen, dass Menschen mit geringem Einkommen ihre Kosten, die ihnen für die Mietzahlung entstehen decken können. Die gesetzlichen Regelungen dazu sind im Wohngeldgesetz (WoGG) verankert.
Wer Wohngeld erhalten will, muss Wohngeld beantragen. Ohne das Vorliegen eines schriftlichen Wohngeldantrages gibt es auch kein Wohngeld. Den Antrag gibt es bei der zuständigen Wohngeldbehörde in der Gemeinde, Stadt-, Amts- oder Kreisverwaltung.
Wohngeldantrag ist nicht gleich Wohngeldantrag. Ein bundesweit einheitliches Formular gibt es für das Wohngeld nicht. Jedes Bundesland hat eigene Formulare entwickelt, die auch nur dort gültig sind.
Zusammen mit dem Antrag auf Wohngeld sind folgende Unterlagen einzureichen:
Die folgenden Unterlagen werden für den Antrag auf Wohngeld benötigt, wobei im Einzelfall weitere Unterlagen angefordert werden können:
Unterlagen zum Einkommen
- Unterlagen zu den Einnahmen (Verdienstabrechnung, Rentenbescheid, Arbeitslosengeldbescheid, Unterhaltsgeldbescheid, Kindergeldnachweis, Krankengeldnachweis etc.)
- Einkommenssteuerbescheid
- Kopie der letzten Einkommenssteuererklärung
- Zinseinnahmen und/oder Dividenden
Angaben zu den Freibeträgen und Pauschalen
- Schwerbehindertenausweis
- Bescheid über Pflegegeld
- Lebensversicherungspolice
- Nachweis über freiwillige/private Krankenversicherung
- Nachweis über Unterhaltsaufwendungen
- Sterbeurkunde
Bei Mietwohnungen sind außerdem einzureichen
- Der Mietvertrag/Untermietvertrag
- Vermieterbescheinigung
- Schreiben über Mietänderungen
- Nachweis über regelmäßige Mietzahlungen
- Negativbescheinigung
- Meldebescheinigung
Bei Eigenheimen oder Eigentumswohnungen
- Kaufvertrag
- Nachweis über die Belastung
- Fremdmittelbescheinigung
- Bescheid über Eigenheimzulage
- Grundsteuerbescheid
- Wohnflächenberechnung
- Grundbuchauszug
- Meldebescheinigung
Günstig ist es, wenn eine Art Checkliste erstellt wird und alle wichtigen Unterlagen, die beigefügt werden müssen, abgehakt werden.
Der Antrag wird im Wohngeldamt bearbeitet und abschließend bekommt der Antragsteller einen Wohngeldbescheid, der auch negativ ausfallen kann, wenn kein Anspruch auf Wohngeld besteht. Wohngeld wird niemals rückwirkend gezahlt. Bei berechtigtem Anspruch wird das Wohngeld frühestens ab dem Monat der Antragstellung gezahlt.
Wohngeldbescheid und Rechtsmittel
Unterstützung beim Wohngeld beantragen erfahren Antragsteller in den zuständigen Wohngeldbehörden. Sie sie mit einem Wohngeldbescheid nicht einverstanden, können Rechtsmittel eingelegt werden.