Witwenrente beantragen 


Wenn bei Ehepaaren der männliche Partner verstirbt, fällt sein Einkommen oder seine Rente weg. In den ersten drei Monaten ist die Witwe durch die volle Auszahlung der Altersrente versorgt. Für die Zeit danach muss die Frau Witwenrente beantragen.

Wo muss man Witwenrente beantragen

Der Antrag auf Witwenrente ist an den Rentenversicherungsträger zu stellen, der die Altersrente für den Verstorbenen gezahlt hat. Die Antragsformulare gibt es beim Rententräger. Der Antrag auf Witwenrente muss vollständig ausgefüllt werden und mit folgenden Anlagen an den Rentenversicherungsträger übergeben werden.

  • Familienstammbuch sowie Hochzeitsurkunde
  • Sterbeurkunde
  • Personalausweis oder Pass der Antragstellerin
  • Bankverbindung
  • Kopie Rentenbescheid des Verstorbenen
  • Kopie Rentenbescheid oder Verdienstabrechnung der Beantragenden

Wer vor dem 31.12.2001 geheiratet hat, wird nach altem Recht behandelt. Für Eheschließungen nach dem 01.01.2002 gilt ein neues Hinterbliebenenrecht.
Die Witwe kann Witwenrente beantragen und bekommt, wenn der Verstorbene eine allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt hat oder bereits Altersrentner war. Ist der Tod durch einen Arbeitsunfall eingetreten, muss keine Wartezeit erfüllt sein.

Wichtig ist auch, dass die Ehe zum Todeszeitpunkt rechtsgültig und kein Rentensplitting vereinbart war.

Wer erst nach dem 31.02.2002 geheiratet hat oder am 01.01.2002 jünger als 40 Jahre war, hat andere Voraussetzungen zu erfüllen. Hier muss die Ehe mindestens ein Jahr bestanden haben.
Auch ist die Höhe der Witwenrente hier etwas geringer.

Um nach Ablauf des Sterbevierteljahres auch wirklich Witwenrente zu bekommen, ist es wichtig, dass die Witwenrente unverzüglich nach dem Tod des Ehepartners beantragt wird.