Waffenschein beantragen 


Waffenschein heißt im Waffenrecht in Deutschland und der Schweiz die Erlaubnis zum „Führen“ bestimmter Schusswaffen.

Ein Waffenschein dokumentiert die behördliche Erlaubnis, eine Waffe zu führen. Diese Erlaubnis wird nur in Ausnahmefällen erteilt. Eine Voraussetzung ist, dass der Antragsteller besonders gefährdet ist und eine Waffe geeignet ist, diese Gefährdung zu reduzieren.

Wer stellt den Waffenschein aus

Zuständig sind die Kreisverwaltungsbehörden oder die Ordnungsämter. Voraussetzung für die Erlangung eines Waffenscheines sind:

  • Volljährigkeit
  • Zuverlässigkeit
  • Sachkundeprüfung
  • Haftpflichtversicherung
  • Bedürfnis (sich mit einer Waffe schützen zu müssen)

Die genauen rechtlichen Umstände sind im Waffengesetz geregelt.

Wobei der Waffenschein allein nur zum „Führen“ einer Waffe berechtigt. Zum Beispiel die Angestellten eines Bewachungsunternehmens. Zusätzlich benötigt man auch die Waffenbesitzkarte.

Der kleine Waffenschein

Mit Einführung des neuen Waffengesetzes im Jahr 2002 wurde der kleine Waffenschein eingeführt. Er berechtigt den Inhaber zum „Führen“ von Signal-, Reizstoff- und Schreckschusswaffen, die mit dem PTB-Prüfzeichen versehen sind. Wer nur eine Waffe kauft, braucht keinen Waffenschein.

Die Voraussetzungen für den kleinen Waffenschein sind genauso wie die des vollwertigen Waffenscheins, nur dass der Antragsteller keine Haftpflichtversicherung und kein Bedürfnis nachweisen muss.

Den Waffenschein beantragen muss man bei der Polizei, dem Ordnungsamt oder dem Landratsamt stellen (unterschiedlich in jedem Bundesland). Der Antragsteller muss persönlich zum Führen einer Waffe geeignet und zuverlässig sein.

Kriterien, die beim Waffenschein beantragen eine Rolle spielen

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Keine Vorstrafen
  • Fachgerechte Aufbewahrung der Waffen
  • Keine Alkohol- und Drogenabhängigkeit
  • Keine Geisteskrankheiten

Anders als beim großen Waffenschein ist ein Sachkundenachweis nicht erforderlich.

Wer diese Voraussetzungen mitbringt, kann einen kleinen Waffenschein beantragen. Die Bearbeitungszeit bei der Behörde dauert zwischen drei und sechs Wochen. Die Kosten für den kleinen Waffenschein liegen bei 55 Euro.