Schufa Eigenauskunft beantragen 


Jeder Verbraucher hat das Recht nach §§ 33 ff. Bundesdatenschutzgesetz die von der Schufa über ihn gespeicherten Daten mithilfe einer Schufa Eigenauskunft zu kontrollieren. Um keine bösen Überraschungen zu erleben, sollte jeder Verbraucher in regelmäßigen Abständen von der Möglichkeit gebrauch machen. Seit vergangenem Jahr muss die Schufa einmal jährlich eine kostenlose Auskunft erteilen

Es gibt drei unterschiedliche Wege, auf denen man eine Schufa Eigenauskunft beantragen kann.

  • Unbefristeter online Zugang
  • Einmalig per Post
  • Direkt persönlich in einer Geschäftsstelle

Dabei bietet die Schufa die Eigenauskunft für unterschiedliche Zwecke. Manche Verbraucher benötigen die Schufa Eigenauskunft für Geschäftspartner (zum Beispiel Vermieter), für die eigenen Unterlagen oder im Zusammenhang mit der Vorbereitung der privaten Insolvenz.

Die Schufa Eigenauskunft online beantragen

Gegen ein geringes Entgelt kann die Schufa Eigenauskunft unter http://www.MeineSchufa.de beantragt werden. Über einen entsprechenden Link gelangt man zum Schufa Eigenauskunftsformular.

Alternativ kann sich der Verbraucher auch ein Formular ausdrucken und es dann per Post an die Schufa schicken.

Dabei gibt es gegen ein Entgelt eine vollständige Bonitätsauskunft und kostenlos bekommt man die Datenübersicht nach § 34 des Bundesdatenschutzgesetzes.

Verbraucher, die in der Nähe einer Geschäftsstelle der Schufa wohnen, haben außerdem die Möglichkeit, persönlich vorzusprechen.

Was tun, wenn die gespeicherten Daten nicht korrekt sind

Jeder muss sich selbst darum kümmern, dass die über ihn gespeicherten Daten korrekt sind. Deshalb ist es wichtig, regelmäßig eine Schufa Eigenauskunft zu beantragen. Wird festgestellt, dass Daten nicht richtig sind, muss man sich entweder an eine Schufa Geschäftsstelle oder an das Verbraucherservicezentrum in Hannover wenden und die Löschung, Sperrung oder Berichtigung der Daten verlangen.

Parallel sollte der entsprechende Vertragspartner der Schufa aufgefordert werden, die Daten zu berichtigen. Fehlerhafte Daten können zu falschen Entscheidungen bei Kreditanfragen führen.

Nach einer Reklamation der Daten bei der Schufa werden diese bis zur Klärung des Sachverhalts gesperrt. Wer nicht erfolgreich ist, sollte einen Anwalt beauftragen, damit die Korrektur gerichtlich durchgesetzt wird.