Rente beantragen 


Um Rente zu bekommen, reicht es nicht aus, dass die Voraussetzungen für die Leistungserbringung vorliegen. Jeder muss seine Rente beantragen. Allerdings sind die Rentenversicherungsträger dazu angehalten, Berechtigte darauf aufmerksam zu machen, dass sie Anspruch auf Rente haben, wenn sie Rente beantragen.

Einen Rentenantrag kann jeder stellen, der das 15. Lebensjahr beendet hat, auch gesetzliche Vertreter oder Bevollmächtigte können einen Antrag stellen. Wo wird der Rentenantrag eingereicht

Jede Stelle, die Sozialleistungen zahlt, nimmt auch Rentenanträge entgegen. Es kommt nicht darauf an, dass diese Stelle dann auch zuständig ist. Besser und zweckmäßiger ist es allerdings, wenn der Rentenantrag beim zuständigen Rentenversicherungsträger, bei den Auskunfts- und Beratungsstellen der Rentenversicherungsträger oder den Versichertenältesten gestellt wird. Alle gesetzlichen Rentenversicherungsträger sind seit Oktober 2005 unter dem Dach der Deutschen Rentenversicherung Bund vereint.

Was ist beim Rente beantragen zu beachten

  • Ein Antrag auf Altersrente sollte früh (3 bis 3 ½ Monate) vor Erreichen der Altersgrenze gestellt werden
  • Bei noch Berufstätigen sollte der Arbeitgeber den noch zu zahlenden voraussichtlichen Lohn vorab bescheinigen (dazu gibt es einen speziellen Vordruck - Vorausbescheinigung)
  • Auch bei Ersatzleistungen (Krankengeld, Arbeitslosengeld oder Leistungen der Pflegekasse) kann eine Vorausbescheinigung ausgestellt werden
  • Wird der Rentenantrag zu früh gestellt, kann das eine längere Bearbeitungsdauer nach sich ziehen

Unterlagen, die mit dem Rentenantrag einzureichen sind

  • Der aktuelle Versicherungsverlauf des Rententrägers
  • Personalausweis, Geburtsurkunde oder Reisepass
  • Angaben zur Bankverbindung
  • Angaben über eventuellen weiteren Leistungsbezug (Hinterbliebenenrente, Unfallrente etc.
  • Angaben zur Krankenversicherung
  • Angaben zu möglichen Versorgungsbezügen

Wenn Schwerbehinderte Rente beantragen, sollten sie zusätzlich den Schwerbehindertenausweis vorlegen. Wird die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit beantragt, werden Nachweise über die Arbeitslosigkeit und lückenlose Nachweise über die Leistungen des Arbeitsamtes benötigt.

Wer sich allein mit dem Wust von Unterlagen und seinen bestehenden Ansprüchen nicht zurechtfindet, kann die Hilfe der Rentenversicherungsträger kostenlos oder die eines Rentenberaters gegen Zahlung einer Gebühr beanspruchen. Der Rentenberater ist gleichzeitig ein Ansprechpartner, wenn der Rentenbescheid auf Richtigkeit geprüft werden soll.