Wer sein Recht vor Gericht durchsetzen möchte und finanziell dazu nicht in der Lage ist, kann Prozesskostenhilfe beantragen.
Die Prozesskostenhilfe ist für Personen gedacht, die sich einen Rechtsstreit nicht leisten können. Dazu muss entsprechende Bedürftigkeit nachgewiesen werden. Außerdem muss der Grund zur Klage vernünftig sein und Erfolgsaussichten haben.
Wo muss man Prozesskostenhilfe beantragen
Prozesskostenhilfe ist bei dem zuständigen Gericht zu beantragen. Der Antrag muss den Streitfall wiedergeben und daraus müssen sich die Erfolgsaussichten ergeben. Dem Antrag sind die entsprechenden Beweise beizufügen, damit sich das Gericht ein Bild von dem zu verhandelnden Streitfall machen kann. Außerdem sind Angaben zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen zu machen, die die Bedürftigkeit nachweisen.
Prozesskostenhilfe als Darlehen oder als Zuschuss
Bei der Bearbeitung des Antrages wird geprüft, wie hoch das anzusetzende Einkommen ist, aus dem sich die dann festzusetzenden Raten für die Rückzahlung der Prozesskostenhilfe bemessen. Liegt das einzusetzende Einkommen unter 15 Euro, wird die Prozesskostenhilfe in Form eines Zuschusses gewährt, der nicht zurückgezahlt werden muss. Ist der Betrag höher, erfolgt eine Staffelung. Maximal gibt es 48 Monatsraten.
Die Antragsformulare gibt es beim Gericht oder beim Rechtsanwalt, der die Vertretung übernehmen soll. Zusätzlich zum Antrag auf Prozesskostenhilfe gibt es Ausfüllhinweise, die strikt beachtet werden sollten.
Das zweiseitige Formular muss richtig und vollständig ausgefüllt sein, damit das Gericht über die Gewährung von Prozesskostenhilfe entscheiden kann. Für alle Angaben, die die wirtschaftlichen Verhältnisse betreffen, sind entsprechende Belege einzureichen.