Voraussetzung für die private Insolvenz ist eine Überschuldung, bei der keine Möglichkeit besteht, die aufgelaufenen Schulden zu begleichen. Werden diese Voraussetzungen erfüllt, kann man private Insolvenz beantragen.
Wer kann private Insolvenz beantragen
Beantragen können überschuldete natürlich Personen
- Angestellte und Arbeitnehmer
- Arbeitslose
- Empfänger von Leistungen nach den Hartz IV Gesetzen
- Altersrentner
- Erwerbsunfähigkeitsrentner
- Kleingewerbetreibende
- Ehemalig Selbstständige
Außerdem sind auch Gläubiger berechtigt, einen Antrag zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu stellen. Das kommt besonders häufig bei Selbstständigen und Freiberuflern vor, dass das Finanzamt oder die Krankenkassen den Antrag beim Insolvenzgericht stellen.
Die Privatinsolvenz hat das Ziel, dass ein Schuldner durch die Restschuldbefreiung seinen Schuldenberg los wird und die Gläubiger wenigstens einen Teil ihres Geldes erhalten. Private Insolvenz beantragen kann man als Schuldner aber nicht einfach so. Man muss schon eine Reihe Voraussetzungen erfüllen, um Insolvenz als letztes Mittel zur Schuldenbefreiung anmelden zu können.
Die Verfahrensweise im Detail
Die Schulden der betroffenen Person müssen so hoch sein, dass diese in einem Zeitraum von sechs Jahren getilgt werden können.
Zuvor muss der Schuldner versucht haben, sich außergerichtlich mit seinen Gläubigern zu einigen. Dazu wird entweder eine Schuldnerberatung oder ein Anwalt aufgesucht. Die Schuldnerberater oder der Anwalt versuchen dann, sich mit den Gläubigern einvernehmlich zu einigen. Ist das nicht möglich, muss der Anwalt oder die Schuldnerberatung das Scheitern amtlich bescheinigen.
Private Insolvenz beim Insolvenzgericht beantragen
Erst jetzt kann die private Insolvenz beim Insolvenzgericht beantragt werden. Neben der individuellen Beratung bei einem Schuldnerberater oder Rechtsanwalt müssen auch die vergeblichen einvernehmlichen Lösungsangebote mit den Gläubigern nachgewiesen werden. Außerdem muss der Schuldner ein Verzeichnis seines Vermögens, aller Gläubiger und aller Forderungen einreichen. Das Insolvenzgericht will außerdem einen Schuldentilgungsplan sehen.
Wurde der Antrag vollständig beim Gericht eingereicht, versucht das Gericht eine gütliche Einigung mit den Gläubigern herbeizuführen. Scheitert auch dieser gerichtliche Einigungsversuch, wird das Insolvenzverfahren eröffnet.
Während des Verfahrens werden die Gläubiger soweit es geht befriedigt. Dazu wird ein Vermögenstreuhänder eingesetzt. Gläubiger sehen allerdings erst Geld, wenn die Verfahrenskosten beglichen sind.
Die Restschuldbefreiung
Nach sechsjähriger Wohlverhaltensphase besteht für die Schuldner die Möglichkeit der Restschuldbefreiung.
Kein Schuldner kann private Insolvenz beantragen, ohne fremde Hilfe in Anspruch zu nehmen. Immer muss eine Schuldnerberatung oder ein Anwalt hinzugezogen werden.