Das Führungszeugnis ist eine Urkunde, die vom Bundeszentralregister in Bonn auf Antrag für Personen ab 14 Jahren ausgestellt wird. Es gilt als Nachweis der Unbescholtenheit. Ein Führungszeugnis wird unter anderem gebraucht, um es seinem Arbeitgeber vorzulegen, um nachzuweisen, dass man nicht vorbestraft ist. Wer bei einer Behörde arbeiten möchte oder eine Gaststättenerlaubnis oder einen Personenbeförderungsschein beantragt, braucht auch ein persönliches Führungszeugnis.
Wo kann man ein polizeiliches Führungszeugnis beantragen
Für die Ausstellung eines polizeilichen Führungszeugnisses muss man persönlich in einem örtlichen Bürgerbüro oder bei der Meldebehörde vorsprechen. Nur dort kann man ein persönliches Führungszeugnis beantragen. Dazu muss man seinen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Bei der Meldebehörde oder im Bürgerbüro werden die Personalien aufgenommen und in das Antragsformular eingetragen. Gegen eine Gebühr von 13 Euro wird der Antrag dann amtlich bescheinigt. Dieser wird dann an das Bundeszentralregister übersandt. Dort wird das Führungszeugnis ausgestellt.
Das polizeiliche Führungszeugnis wird dann von dort entweder direkt an die Behörde oder an die Privatadresse der betreffenden Person geschickt.
Im Internet kann man kein polizeiliches Führungszeugnis beantragen.
Was steht denn im Führungszeugnis
Wenn dort „Keine Eintragung“ vermerkt ist, bedeutet dies, dass man nicht vorbestraft ist.
Bestehen Vorstrafen werden die Angaben aus der rechtskräftigen Verurteilung eingetragen.
Das ist dann das Datum der Verurteilung, das zuständige Gericht, die Straftat und die dazu festgesetzte Strafe (Geldstrafe oder Freiheitsstrafe).