Wer den Eindruck hat, dass die notwendigen Hilfeleistungen so umfangreich sind, dass die Voraussetzungen für eine Pflegestufe gegeben sind, sollte bei der Pflegekasse eine Pflegestufe beantragen. Der Antrag kann formlos schriftlich abgegeben werden. Die Prüfung des Antrages erfolgt kostenfrei, die Pflegekasse erreicht man normalerweise über die Krankenversicherung.
Ein Mitarbeiter des MDK wird den Pflegebedürftigen begutachten und die Angehörigen beraten. Sind diese mit dem Ergebnis der Begutachtung nicht einverstanden, haben sie das Recht das Gutachten einzusehen und Widerspruch einzulegen.
Die Pflegekassen sind verpflichtet, einen Antrag auf Pflegestufe innerhalb von fünf Wochen zu bearbeiten und zu entscheiden.
Was beim Pflegestufe beantragen wichtig ist
Leistungen aus der Pflegeversicherung werden nicht rückwirkend erbracht. Sie werden, sofern sie bewilligt werden, frühestens ab dem Monat der Antragstellung gezahlt.
Bei der zuständigen Pflegekasse eine Pflegestufe beantragen
Die Pflegekassen sind bei der Krankenversicherung organisiert. Das gilt für gesetzlich und privat Versicherte gleichermaßen.
Antragsteller ist immer derjenige, der der Pflegebedürftige ist, nicht derjenige, der die Pflege übernehmen will. Die Leistungen aus der Pflegeversicherung werden von dem Pflegebedürftigen für sich selbst beantragt.
Pflegestufe beantragen – aber wie
Es empfiehlt sich, einen kurzen schriftlichen Antrag zu formulieren. Name der Krankenversicherung und Anschrift, Name des Pflegebedürftigen und Anschrift.
Textbeispiel:
„Sehr geehrte Damen und Herren
Hiermit beantrage ich Leistungen aus der Pflegeversicherung und bitte um eine kurzfristige Begutachtung.
Grußformel
Unterschrift des Pflegebedürftigen“
Es besteht alternativ die Möglichkeit einen Pflegestützpunkt aufzusuchen oder einen Hausbesuch anzufordern, dann kümmert sich der Pflegeberater um die Formalitäten.
Hilfreich ist, wenn ein von der Krankenversicherung angebotenes Antragsformular verwendet wird.