Krankengeld ist eine Geldleistung, die von der Krankenversicherung erbracht wird. Es soll den Verdienstausfall von Arbeitnehmern bei längerer Krankheit kompensieren. Das Krankengeld beantragen sollte man, rechtzeitig bei seiner Krankenkasse.
Nach der sechswöchigen Lohnfortzahlung des Arbeitgebers sorgt die Krankenkasse eines Versicherten bei längerer Krankheit dafür, dass der Versicherte nicht in ein finanzielles Loch fällt. In der Regel werden 70 Prozent des Bruttoarbeitsentgelts bis zur Beitragsbemessungsgrenze gezahlt. Für ein und dieselbe Erkrankung wird Krankengeld über längstens 78 Wochen gezahlt. Es berechnet sich tageweise, zugrunde liegen die letzten vier Arbeitswochen.
Krankengeld beantragen – aber richtig
Damit Krankengeld gezahlt wird, muss der Antragsteller ein ärztliches Attest vorlegen, dass die Arbeitsunfähigkeit oder den Aufenthalt im Krankenhaus bestätigt. Während Krankengeld gezahlt wird, sind keine Krankenkassenbeiträge zu entrichten. Wer arbeitslos ist, muss die Krankschreibung dem Arbeitsamt vorlegen, Krankengeld wird vom ersten Tag der Krankheit gezahlt.
Die Krankenkasse sollte von Beginn an über die Krankheit des Versicherten informiert werden. Anträge auf die Zahlung von Krankengeld bieten fast alle Krankenkassen auf ihren Webseiten zum Download an.
Krankengeld bekommen nicht alle gesetzlich Versicherten
Nicht alle gesetzlich Versicherten können Krankengeld beantragen. So haben Familienversicherte und Studenten keinen Anspruch auf Krankengeld. Gleiches gilt für Selbstständige, die freiwillig gesetzlich versichert sind und keine entsprechende Zusatzversicherung abgeschlossen haben.
Wer Krankengeld bezieht, bekommt von der Krankenkasse eine Nachricht, wenn die Zahlung von Krankengeld eingestellt wird. Damit erlischt auch die Mitgliedschaft in der Krankenkasse. Wer trotzdem weiter arbeitsunfähig ist, muss dann bei seinem Rentenversicherungsträger einen Antrag auf Zahlung von Erwerbsminderungsrente stellen.