Kindergeld beantragen 


Kindergeld ist keine Sozialleistung. Es ist eine Ausgleichszahlung für die Besteuerung des Existenzminimums von Kindern und ist im Einkommenssteuergesetz gesetzlich geregelt. Der über die Ausgleichszahlung hinausgehende Anteil an Kindergeld zählt als Einkommen der Eltern.

Kindergeld bekommt, wer seinen Wohnsitz in Deutschland hat oder wer im Ausland wohnt und in Deutschland unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig ist. Kindergeld wird auf einen schriftlichen Antrag hin gezahlt, der bei der Familienkasse zu bekommen ist. Das bundeseinheitliche Formular ist auch online hinterlegt.

Kindergeld beantragen müssen die Eltern oder ein Elternteil schriftlich bei der zuständigen Familienkasse, die normalerweise bei der Bundesagentur für Arbeit sitzt. Anspruch auf Kindergeld haben Eltern für jeden Monat, indem die Anspruchsvoraussetzungen für mindestens einen Tag vorgelegen haben. Das heißt, wird ein Kind am 31.01. eines Jahres geboren, besteht der Kindergeldanspruch bereits für den Monat Januar, auch wenn der Antrag erst im Februar gestellt werden kann. Die Zahlung von Kindergeld erfolgt mindestens bis zum 18. Lebensjahr eines Kindes. Unter bestimmten Voraussetzungen kann es bis zum 25. Lebensjahr gezahlt werden.

Richtig Kindergeld beantragen

Der Kindergeldantrag ist ein dreiseitiges Formular, für das man sich beim Ausfüllen etwas Zeit nehmen sollte, um spätere Rückfragen zu vermeiden und eine zügige Bearbeitung bei der Familienkasse zu gewährleisten.

Was wird gefragt

Namen und Vornamen, Geburtsdatum und Anschrift sowie Telefonnummer des Antragstellers und des Partners. Die Bankverbindung, auf die das Kindergeld zu überweisen ist und natürlich die Namen und Geburtsdaten des/der Kinder.

Was beim Kindergeld beantragen zu beachten ist

  • Antragsteller ist derjenige, an den die Zahlung geleistet werden soll.
  • Die Kinder sind in der Reihenfolge der Geburt einzutragen. Bei neugeborenen Kindern ist die Geburtsurkunde im Original beizufügen.
  • Adoptierte Kinder gelten als eigene Kinder.

Der Kindergeldantrag muss von beiden Eltern unterschrieben werden, wenn sie in einem gemeinsamen Haushalt leben. Mit der Unterschrift bestätigt der Partner, dass er damit einverstanden ist, dass das Kindergeld an den Antragsteller gezahlt wird. 

Hilfe und Unterstützung beim Kindergeld beantragen erfahren die Eltern in der Familienkasse persönlich oder telefonisch.