Die Grundsicherung ist eine Sozialleistung, mit der der Gesetzgeber sicherstellen will, dass Personen, die im Rentenalter oder dauerhaft erwerbsgemindert sind, ihren Lebensunterhalt bestreiten können, wenn es durch das eigene Einkommen nicht möglich ist.
Die Grundsicherung wird nur auf Antrag gezahlt. Wer eine Grundsicherung beantragen will, sollte sich an das zuständige Sozialamt wenden. Dort wird der Antrag bearbeitet und das Geld bei Bewilligung gezahlt. Informationen geben auch die Rententräger, auch bei ihnen kann man eine Grundsicherung beantragen.
Wird beim Rentenbescheid vom Rententräger festgestellt, dass die Rente zur Deckung des Lebensunterhalts nicht ausreicht, wird zusammen mit dem Rentenbescheid vom Rententräger das Antragsformular verschickt. Das ist eine rein formale Angelegenheit und bedeutet nicht automatisch, dass der Versicherte auch Anspruch auf eine Grundsicherung hat.
Grundsicherung beim Sozialamt beantragen
Ein Antrag auf Grundsicherung ist auch im Internet hinterlegt. Dieser Antrag kann direkt online aufgerufen und ausgedruckt werden. Dabei handelt es sich um ein sechsseitiges Formular, mit Fragen über Fragen, die alle sorgfältig zu beantworten sind. Wer beim Grundsicherung Beantragen Probleme hat, oder Fragen nicht beantworten kann, kann sich mit dem Formular an das Sozialamt oder den Rententräger wenden, um Hilfe beim Ausfüllen zu bekommen.
Personen, die ihre Bedürftigkeit in den letzten zehn Jahren vor dem Grundsicherung beantragen absichtlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben, haben keine Anspruch auf Grundsicherung.
Der Antrag auf Grundsicherung ist wie folgt aufgebaut:
- Teil 1 Daten zur Person und Unterhalt
- Teil 2 Fragen zur individuellen Bedarfslage
- Teil 3 Fragen zu den Einkommensverhältnissen
- Teil 4 Fragen zum vorhandenen Vermögen und Sonstiges
Beim Ausfüllen des Antrages sollte viel Sorgfalt an den Tag gelegt werden. Das vermeidet unnötige Rückfragen und unnötige Nachbearbeitung und die daraus resultierenden Zeitverzögerungen.