Gründungszuschuss beantragen 


Arbeitslose mit Anspruch auf Arbeitslosengeld I, die eine Existenz gründen wollen, können einen Gründungszuschuss beantragen. Mithilfe des Gründungszuschusses wird die Existenzgründung über einen Zeitraum von maximal 15 Monaten finanziell durch die Agentur für Arbeit unterstützt.

Wie setzt sich der Gründungszuschuss zusammen

Wer Gründungszuschuss bekommt, erhält 9 Monate lang eine Unterstützung in Höhe seines bisherigen Arbeitslosengeldes. Hinzu kommen pauschal 300 Euro für diverse Sozialversicherungsbeiträge. Die 300 Euro werden auf Antrag eventuell um weitere 6 Monate verlängert.

Gründungszuschuss beantragen – aber richtig

Der Gründungszuschuss an sich begründet sich auf einem Rechtsanspruch, aber der Anspruch besteht nur, wenn bei der Existenzgründung Fristen eingehalten werden. Der Antrag muss rechtzeitig eingereicht werden. Der Gründungstermin für das Unternehmen muss spätestens drei Monate vor Ablauf des Anspruchs auf Arbeitslosengeld liegen. Wer den Termin beziehungsweise die Frist versäumt, geht leer aus.

Für die Bearbeitung des Antrages, für den ein entsprechendes Formblatt auszufüllen ist, braucht die Agentur für Arbeit in etwas vier Wochen. Genau deswegen ist es zu empfehlen, dass Existenzgründer entsprechend rechtzeitig einen Gründungszuschuss beantragen.

Der Antrag muss mit diversen Bescheinigungen eingereicht werden, die rechtzeitig zu besorgen sind. Es wird ein Businessplan benötigt und eine sogenannte Tragfähigkeitsbescheinigung, die beispielsweise bei der IHK ausgestellt wird, wenn das Unternehmenskonzept für tragfähig gehalten wird. Des Weiteren muss eine Kopie der Gewerbeanmeldung eingereicht werden. Wer nicht in der Lage ist, selbst einen Businessplan zu erstellen, das ist gar nicht so einfach, kann sich kompetente Hilfe dafür holen. Es gibt etliche Unternehmensberater, die ihre Dienstleistung (natürlich nicht kostenlos) anbieten. 

Wer auf den Gründungszuschuss zur Deckung der Lebenshaltungskosten angewiesen ist, sollte versuchen, einen nahtlosen Übergang zu schaffen. Mit dem Gründungsdatum wird die Zahlung des Arbeitslosengeldes eingestellt. Im Folgemonat wird stattdessen der Gründungszuschuss gezahlt, aber eben nur dann, wenn der Antrag fristgerecht bei der Agentur für Arbeit eingereicht wurde.

Der Gründungszuschuss verschafft einem Existenzgründer in den ersten Monaten der Gründung etwas finanziellen Spielraum. Nach etwa einem halben Jahr sollte es dem Existenzgründer gelungen sein, so viel Umsatz zu erwirtschaften, dass der Gründungszuschuss nicht mehr notwendig ist.