GEZ – steht für Gebühreneinzugszentrale. Es besteht für jeden Rundfunk- und Fernsehteilnehmer oder PC-Besitzer die gesetzliche Pflicht, die Geräte anzumelden und dafür Rundfunk- und Fernsehgebühren zu bezahlen.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Personen von der Pflicht zur Gebührenzahlung befreit werden, dazu müssen sie die GEZ Befreiung beantragen. Eine Befreiung ist nur ab dem Folgemonat der Antragstellung möglich. Rückwirkend lohnt es nicht, die GEZ Befreiung zu beantragen.
Wer kann eine GEZ Befreiung beantragen
Eine Voraussetzung ist, dass entweder bereits Geräte bei der GEZ angemeldet sind oder dass die Anmeldung der Geräte zusammen mit dem GEZ Befreiungsantrag eingereicht wird.
Eine GEZ Befreiung bekommen Personen
- Die Sozialhilfe empfangen
- Denen Grundsicherung gewährt wird
- Die Sozialgeld beziehen oder Arbeitslosengeld II
- BAföG Empfänger, die nicht im Elternhaus leben
- Asylbewerber, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten
- Gehörlose
- Blinde
- Menschen mit Behinderungen
Beim GEZ Befreiung beantragen ist ganz wichtig, dass die jeweils relevanten Voraussetzungen für die Befreiung durch eine entsprechend beglaubigte Kopie mit dem Antrag nachzuweisen sind.
Anträge für die GEZ Befreiung bekommt man bei der zuständigen Stadtverwaltung oder den Sozialämtern.
Außerdem kann der Antrag auch auf der Internetseite der GEZ direkt online ausgefüllt werden. Die entsprechenden Nachweise sind aber unbedingt mit dem Antrag zusammen einzureichen. Der Antrag wird bei der GEZ bearbeitet und beschieden. Bei Ablehnung ist Widerspruch möglich.
So ist der Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht auszufüllen:
- Name, Anschrift und Geburtsdatum
- Teilnehmernummer
- Angemeldete Geräte
- Welche Befreiungsvoraussetzungen werden erfüllt (ankreuzen)
- Welche Nachweise werden beigefügt (Originale sind entsprechend zu kennzeichnen)
- Datum und Unterschrift
Der Antrag nur schriftlich möglich.