Erwerbsminderungsrente beantragen 


Wer aus gesundheitlichen Gründen seine Erwerbsfähigkeit verliert, verliert in der Regel auch die Arbeit. Um diesen großen finanziellen Einschnitt abzufedern, gibt es eine Rente. Die Erwerbsminderungsrente beantragen Menschen, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht mehr arbeiten können. Typische Krankheiten, die regelmäßig zur Erwerbsunfähigkeit führen sind

  • Krebs
  • Herz-Kreislauf-Leiden
  • Bandscheibenvorfälle
  • Psychische Erkrankungen wie Depressionen

Seit 01.01.2001 gibt es anstelle der bis dato gültigen Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente die Erwerbsminderungsrente in zwei Stufen.

Voraussetzungen zum Erwerbsminderungsrente beantragen

Ausfall aufgrund von Krankheit oder Behinderung
Die Schwere der Erkrankung bestimmt, ob es eine Halbe oder die volle Erwerbsminderungsrente gibt

Keinen Anspruch haben Arbeitnehmer, die in der Lage sind, täglich mehr als sechs Stunden zu arbeiten. Zwischen einer Stundenzahl von drei bis sechs Stunden gibt es die halbe Erwerbsminderungsrente und bei weniger als drei Stunden die volle Erwerbsminderungsrente.

Beim Rentenversicherungsträger Erwerbsminderungsrente beantragen

Der Antrag kann formlos gestellt werden. Wird allerdings ein entsprechendes Formular ausgefüllt, geht die Bearbeitung des Rentenantrages deutlich schneller.
Dem Antrag sind alle Unterlagen beizufügen, die im Versicherungsverlauf noch nicht erfasst sind. Dabei kann es sich um folgende Dinge handeln

  • Nachweis über Ausbildungszeiten
  • Lehrvertrag
  • Nachweis über Arbeitslosigkeit
  • Nachweis über Krankheitszeiten
  • Geburtsurkunden der Kinder (bei Frauen)
  • Personalausweis oder Reisepass

Außerdem sollte jeder Versicherte seine Versicherungsnummer angeben. Den Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen Versicherte in der Regel während der Krankschreibung. Drei Monate vor Ablauf der Leistungen durch die Krankenkasse sollte der Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt werden, weil es sonst passieren kann, dass eine finanzielle Lücke entsteht, wenn die Krankenkasse nicht mehr und die Rentenversicherung noch nicht zahlen.