Elterngeld beantragen 


Das Elterngeld hat im Januar 2007 das bis dato gezahlte Erziehungsgeld ersetzt. Elterngeld ist eine Lohnersatzleistung. Die Höhe richtet sich nach dem bisherigen Einkommen des betreuenden Elternteils. Anspruch auf Elterngeld haben nur Eltern, deren Kinder nach dem 01. Januar 2007 geboren wurden.

Vor dem Elterngeld beantragen sollten sich die Antragsteller mit den grundlegenden Regeln des Elterngeldes vertraut machen. Die Antragstellung kann sehr kompliziert sein. Entsprechende Hilfe beim Elterngeld beantragen kann der Antragsteller beim Elterngeld Antragsservice bekommen.

Der Antrag auf Elterngeld muss schriftliche erfolgen. Es wird rückwirkend für maximal drei Monate gezahlt in dem der Elterngeldantrag bei der Elterngeldstelle eingereicht wurde.

Zur Antragstellung müssen der/die Eltern persönlich vorsprechen und folgende Unterlagen mitbringen:

  • Geburtsbescheinigung ihres Kindes
  • Einkommensnachweise über den Zeitraum vor der Geburt
  • Bescheinigung der Krankenkasse über Mutterschaftsgeld
  • Bescheinigung über den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld
  • Bestätigung der beabsichtigten Arbeitszeit während des Bezugs von Elterngeld
  • Eigenerklärung zur Arbeitszeit

Die beiden erstgenannten Bescheinigungen werden in jedem Fall gebraucht, bei den anderen ist es jeweils von der individuellen Situation der Antragsteller abhängig.

Richtig Elterngeld beantragen

Im Antrag muss konkret angegeben werden, in welchen Monaten Elterngeld bezogen werden soll. Wird von der Verlängerungsoption (Partnermonate) gebrauch gemacht, muss auch das bereits im Antrag auf Kindergeld angegeben werden.

Um die Höhe des Elterngeldes zu ermitteln, benötigen die Mitarbeiter der Elterngeldstelle die Einkommensnachweise für die relevanten Monate.

Pflichten des Antragstellers

Angabe aller Tatsachen, die für das Elterngeld relevant sind
Erteilung einer Zustimmung zur Einholung von Auskünften bei Dritten
Veränderungen, die für das Elterngeld relevant sind, müssen der Elterngeldstelle unverzüglich mitgeteilt werden

Hat der Antragsteller beispielsweise angegeben, dass er während des Elterngeldbezugs ein Einkommen aus Erwerbstätigkeit erhält, dann muss er die tatsächliche Höhe dieses Einkommen nach Ablauf der Elterngeldzahlungen gegenüber der Elterngeldstelle belegen.

Ähnlich wie bei anderen Anträgen, in denen es um die Zahlung staatlicher Leistungen geht, ist auch diesem Antrag sehr viel Sorgfalt beizumessen. Elterngeld beantragen geht nicht „husch, husch“. Antragsteller sollten sich entsprechend Zeit nehmen.

Die Elterngeldstellen sind berechtigt, bei mangelnder Mitwirkung der Antragsteller Bußgelder bis zu einer Höhe von 2.000 Euro zu verhängen.