Personen, die nicht von Geburt an die deutsche Staatsbürgerschaft haben, können durch Einbürgerung Deutscher werden. Dazu müssen sie die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen. Im § 85 des Ausländergesetzes ist der Anspruch auf Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft vorgesehen. Fast immer muss dazu die ausländische Staatsbürgerschaft aufgegeben werden.
Wann besteht Anspruch auf Einbürgerung
Die Deutsche Staatsbürgerschaft können Personen beantragen, die folgende Voraussetzungen mitbringen:
- Unbefristetes Aufenthaltsrecht
- Seit mindestens acht Jahren Aufenthalt in Deutschland
- Lebensunterhaltssicherung ohne Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II
- Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
- Absolvierung Einbürgerungstest
- Keine Vorstrafen
- Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes
- Aufgabe der alten Staatsangehörigkeit
Wenn kein Anspruch auf Einbürgerung besteht, kann die Staatsangehörigkeitsbehörde in freiem Ermessen entscheiden, wobei die Voraussetzungen hier noch strenger sind.
Seit 2005 sind die Regeln für den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft nicht mehr im Aufenthaltsgesetz, sondern im Staatsangehörigkeitsgesetz. Außerdem gibt es die Regelung, dass die nachgewiesene erfolgreiche Teilnahme an einem Integrationskurs, dazu beiträgt, dass sich die Frist zur Einbürgerung auf sieben Jahre reduziert.
Besonderheit bei in Deutschland geborenen Kindern
Ein Kind ist durch die Geburt automatisch deutscher Staatsbürger, wenn ein Elternteil im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist. Aber auch wenn beide Elternteile nicht Deutsche sind, kann ein Kind Deutsch sein, wenn sich ein Elternteil seit acht Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhält und seit drei Jahren eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis hat.
Kinder, die so zu Deutschen werden, besitzen meistens noch eine weitere Staatsangehörigkeit. Erst wenn sie 18 – 23 Jahre sind, müssen sie gegenüber der Behörde erklären, ob sie Deutsche bleiben wollen oder die andere Staatsangehörigkeit vorziehen.
Ausländer können ab dem 16. Geburtstag selbst die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen. Bei jüngeren Kindern müssen das die gesetzlichen Vertreter tun. Vom Gesetzgeber ist nicht vorgeschrieben, wie der Antrag aussehen muss. Bei den Einbürgerungsbehörden gibt es aber Antragsformulare und es wird auch empfohlen, diese zu benutzen.
Bevor der Antrag abgegeben wird, sollte ein Beratungsgespräch bei der Ausländerbehörde geführt werden. Das ist zeitsparend und vermeidet eventuelle Rückfragen. Welche Einbürgerungsbehörde jeweils zuständig ist, erfahren interessierte Ausländer bei der Stadt- oder Kreisverwaltung, beim Bezirksamt oder der Ausländerbehörde.
Kosten für die Einbürgerung
Grundsätzlich muss jede Person 255 Euro zahlen. Für Kinder ohne eigenes Einkommen, die mit ihren Eltern gemeinsam eingebürgert werden, bezahlen die Eltern 51 Euro. Werden nur minderjährige Kinder eingebürgert, kostet es 255 Euro.
Jede Behörde hat aber auch die Option aus Gründen der Billigkeit von der Höhe der Gebühr abzuweichen oder die Einbürgerung kostenlos vorzunehmen.