Blindengeld beantragen 


Als Blinde anerkannte Menschen können Blindengeld beantragen. Die Blindenhilfe ist ein Teil der Sozialhilfe. Erwachsene bekommen 608 Euro monatlich. Der Anspruch besteht allerdings nur bis zu einer bestimmten Einkommenshöhe. Landesblindengeld und Leistungen aus der Pflegeversicherung werden auf das Blindengeld angerechnet.

Wer gilt als blind

Blind ist, wem das Augenlicht fehlt oder bei wem die Sehschärfe auf beiden Augen nicht mehr als 1/50 beträgt.

Wo kann man Blindengeld beantragen

Das Blindengeld kann beim Sozialamt oder beim Versorgungsamt beantragt werden. Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband informiert über mögliche staatliche Leistungen und gibt Unterstützung bei der Beantragung von Blindengeld.

Dem Antrag auf Blindengeld sind alle ärztlichen Unterlagen beizufügen. Dabei sollte der Arzt nicht nur den Grad bzw. den Prozentsatz der verbliebenen Sehfähigkeit bescheinigen, sondern auch die vorhandene Gesichtsfeldeinschränkung genau angeben.

Anrechnung von anderen Sozialleistungen

Wenn Blinde häuslich gepflegt werden und dabei Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten, werden diese bis zu einer Höhe von 70 Prozent auf das zu zahlende Blindengeld angerechnet.

Wird einem Blinden bereits Landesblindengeld gezahlt, wird diese Leistung voll auf das Blindengeld angerechnet. Ist das Landesblindengeld niedriger als das Blindengeld, wird der Differenzbetrag gezahlt, wenn die Einkommensgrenze nicht überschritten wird.

Blindengeld kann gekürzt werden, wenn der Blinde sich weigert, eine zumutbare Tätigkeit aufzunehmen.
Bei Unterbringung in einer stationären Einrichtung reduziert sich das Blindengeld um maximal 50 Prozent.