Berufsausbildungsbeihilfe beantragen 


Regelungen zur Berufsausbildungsbeihilfe gibt es in zwei Gesetzen. Im Sozialgesetzbuch III sind die Anspruchsberechtigungen festgelegt und § 65 Abs. 1 SGB III regelt die Bedarfssätze.

Wer kann Berufsausbildungsbeihilfe beantragen

Ein Anspruch besteht immer nur, wenn der Antragsteller eine Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf absolviert oder wenn er an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme teilnimmt, die förderungsfähig ist. Außerdem müssen bestimmte persönliche Voraussetzungen erfüllt werden.

Aktuell gibt es etwa 340 anerkannte Ausbildungsberufe. Wer die Berufsausbildungsbeihilfe beantragen will, muss mit einem Ausbildungsbetrieb einen Ausbildungsvertrag abgeschlossen haben, der die Ausbildung bei der IHK oder HWK angemeldet hat. Der Ausbildungsvertrag trägt dann auf der Rückseite einen entsprechenden Stempel.

Gefördert wird immer nur die erste Ausbildung. Wer bereits eine abgeschlossene Ausbildung hat, bekommt keine Berufsausbildungsbeihilfe. Wurde die Lehre nur abgebrochen und es wird anschließend eine neue Ausbildung begonnen, kann diese auch erneut gefördert werden.
(Dabei muss aber für den Abbruch der Ausbildung ein wichtiger Grund vorgelegen haben)

Nur bei Bedarf Berufsausbildungsbeihilfe beantragen

Ob ein Auszubildender bedürftig ist, wird das Arbeitsamt über die Bedarfsberechnung ermitteln. Es wird ausgerechnet, wie viel Geld für den Lebensunterhalt notwendig ist, welche Fahrkosten entstehen. Außerdem werden das Einkommen der Eltern und das Einkommen des Auszubildenden teilweise angerechnet.
Wo ist der Antrag zu stellen

Der Antrag ist beim örtlich zuständigen Arbeitsamt zu stellen. Anspruch entsteht mit Eingangsdatum des Antrages beim Arbeitsamt. Sollten noch wichtige Unterlagen fehlen, kann der Antrag trotzdem schon gestellt werden, weil damit der Anspruch gesichert wird.

Folgende Unterlagen sind mit dem Antrag einzureichen:

  • Kopie abgestempelter Ausbildungsvertrag
  • Kopie Mietvertrag
  • Einkokmensnachweise der Eltern
  • Nachweise über Geschwister (Geburtsurkunden in Kopie)
  • Personalausweis

Das Antragsformular gibt es bei der Agentur für Arbeit. Es kann persönlich abgeholt oder telefonisch angefordert werden. Bei Bedarf helfen die Mitarbeiter beim Ausfüllen. Online steht das Formular nicht zur Verfügung.