Behindertenausweis beantragen 


Einen Behindertenausweis kann man mithilfe eines formlosen Schreibens beim Versorgungsamt beantragen. Dem Schreiben sollte eine ärztliche Bescheinigung über die Art der Behinderung beigefügt werden. Das heißt, es ist ebenso sinnvoll mit dem behandelnden Arzt darüber zu sprechen, dass man einen Behindertenausweis beantragen will.

Ablauf Behindertenausweis beantragen

Das Versorgungsamt sendet dem Betreffenden nach Eingang des Schreibens zum Antrag auf Ausstellung eines Behindertenausweises einen amtlichen Vordruck zu, der vollständig ausgefüllt an das Versorgungsamt zurückgeschickt werden muss. Das Versorgungsamt übernimmt es dann seinerseits, mit den behandelnden Ärzten in Kontakt zu treten und notwendige Unterlagen und Gutachten anzufordern.

Die Bearbeitung des Antrags dauert einige Wochen. Dann bekommt der Behinderte vom Versorgungsamt ein Schreiben, über die Einstufung der Behinderung und den Schwerbehindertenausweis. In der Regel ist so ein Ausweis nicht länger als fünf Jahre gültig.
Die Gültigkeitsdauer des Ausweises wird wiederum auf Antrag maximal zweimal verlängert. Anschließend muss der Behinderte den Behindertausweis erneut beantragen.

Die Feststellung der Behinderung

Der Grad der Behinderung wird vom Versorgungsamt auf der Grundlage der von den behandelnden Ärzten vorgelegten Unterlagen und Gutachten ermittelt. Der ärztliche Gutachter des Versorgungsamtes macht sich ein entsprechendes Bild über die Art und die Schwere der vorliegenden Behinderung und legt dann den Grad der Behinderung und die Merkzeichen fest. Wie da zu verfahren ist, wird im Schwerbehindertengesetz geregelt.

Gegen den Bescheid ist Widerspruch möglich

Ist ein Behinderter der Meinung, dass ihm ein höherer Behinderungsgrad zusteht, kann er gegen den Bescheid Widerspruch beim Versorgungsamt einlegen. Auch dazu reicht ein formloses Schreiben. Dann prüft das Landesversorgungsamt die Entscheidung des Versorgungsamtes und schickt einen entsprechenden Abhilfebescheid.