Arbeitslosengeld ist eine zeitlich beschränkte Leistung der Sozialversicherung, die Arbeitslosen auf Antrag gewährt wird, wenn sie die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen. Wer Arbeitslosengeld I beantragen will, muss persönlich in der Arbeitsagentur vorgesprochen werden, online geht gar nichts. Die gesetzlichen Regelungen zum Arbeitslosengeld sind im 3. Sozialgesetzbuch, SGB III, geregelt.
Anspruch auf die Zahlung von Arbeitslosengeld I haben nur die Personen, die die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen.
- Der Antragsteller muss arbeitslos sein
- Die Anwartschaften zum Bezug auf Arbeitslosengeld müssen erfüllt sein
- Eine persönliche Arbeitslosmeldung muss erfolgen
Die Arbeitslosmeldung ist dabei streng zu unterscheiden von der Arbeitssuchendmeldung. Diese erfüllt nicht die Voraussetzung zur Zahlung von Arbeitslosengeld. Aber – und das ist sehr wichtig – kann das Unterlassen der Arbeitssuchendmeldung zu einer Sperrzeit führen.
Wann erfolgt die Arbeitslosmeldung
Arbeitslos kann sich ein Arbeitnehmer frühestens drei Monate vor dem ersten Tag der tatsächlichen Arbeitslosigkeit melden. Spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit muss die Meldung persönlich bei der zuständigen Arbeitsagentur erfolgen.
Die Arbeitslosmeldung ist ein komplexes Formular, dass ausgefüllt dann auch gleich als Antrag auf Arbeitslosengeld gilt. Mit der persönlichen Arbeitslosmeldung in der Agentur für Arbeit gilt der Antrag als gestellt. Zum Arbeitslosengeld I beantragen sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Personalausweis
- (noch) die Lohnsteuerkarte
- Diverse Arbeitspapiere
- Nachweise über einen früheren Leistungsbezug
- Arbeitsbescheinigungen
- Erklärung zur Arbeitsaufgabe (wenn vorhanden)
- Bescheinigung über den Bezug von Krankengeld (wenn vorhanden)
Beim Ausfüllen der Arbeitslosmeldung kann man sich in der Agentur für Arbeit helfen lassen, wenn man allein nicht klarkommt.
Der Antrag wird, wenn er vollständig war, nach kurzer Bearbeitungszeit schriftlich beschieden.