Arbeitserlaubnis beantragen 


Im Sozialgesetzbuch III ist geregelt, dass Ausländer, die in Deutschland arbeiten wollen, eine Arbeitserlaubnis brauchen. Wer eine Arbeitserlaubnis beantragen will, sollte daher wissen, dass diese nur gegeben wird, wenn es keinen negativen Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt gibt.

Inhaber eines blauen Passes, das sind Asylanten, deren Asylantrag bewilligt wurde, haben eine Aufenthaltserlaubnis für mindestens drei Jahre, die mit einer Arbeitsberechtigung einhergeht. Erst damit besteht Zugang zum Arbeitsmarkt. Alle anderen müssen eine Arbeitserlaubnis beantragen.

Wo wird die Arbeitserlaubnis beantragt

Bei der Agentur für Arbeit kann man die Arbeitserlaubnis beantragen. Dazu wendet man sich an das Arbeitsamt, in dessen zuständigem Bezirk man arbeiten möchte. Wer aus einem Land außerhalb der EU kommt oder Staatenlose beantragen die Arbeitserlaubnis bei der für sie zuständigen Ausländerbehörde.

Eine erteilte Arbeitserlaubnis gilt immer nur so lange, wie auch der Aufenthaltstitel gilt. Eine Verlängerung sollte dann immer für beides zu gleicher Zeit beantragt werden.

Arbeitserlaubnis beantragen – von beiden Partnern

Den Antrag auf Arbeitserlaubnis müssen der potenzielle Arbeitgeber und der potenzielle Arbeitnehmer gemeinsam stellen.

Was im Antrag stehen muss

  • Im Antrag muss die betreffende Stelle stehen
  • Der vorgesehene Lohn
  • Die Arbeitszeit (für alle Wochentage)

Zusätzlich müssen die Arbeitgeber erklären, dass sie bereit sind, bevorrechtigte Arbeitnehmer einzustellen und die offene Stelle bei der Agentur für Arbeit zu veröffentlichen.

Das Problem dabei besteht darin, dass die Betroffenen nicht nur eine freie Stelle finden müssen, sondern auch einen Arbeitgeber, der bereit ist, sich diesem Papierkrieg auszusetzen. Eine Arbeitserlaubnis muss man sich regelrecht erkämpfen.

Ist dieses Prozedere durch, benötigt die Ausländerbehörde die Einwilligung der Agentur für Arbeit, um die Arbeitsaufnahme zu erlauben. Die führt wiederum eine sogenannte Vorrangprüfung durch, bei der es darum geht zu prüfen, ob bevorrechtigte Arbeitnehmer zur Verfügung stehen. Das sind zuerst Deutsche, dann EU-Bürger (alt), dann EU-Bürger (neu), dann Ausländer mit Arbeitsmarktzugang.

Erst wenn sich in dieser Kette niemand findet, wird die Arbeitserlaubnis von der Ausländerbehörde endgültig erteilt. Diese ganze Prozedur des Arbeitserlaubnis Beantragens ist sehr aufwendig, dauert wochenlang und hat in aller Regel selten Erfolg.