Restschuldversicherung 


Die Restschuldversicherung, abgekürzt RSV, ist eine Risikolebensversicherung, die im Zusammenhang mit der Aufnahme eines Kredites abgeschlossen wird und beim Tod des Versicherungsnehmers zum Tragen kommt. Sie garantiert der Bank, dass bei Tod des Versicherungsnehmers die noch offene Darlehensschuld beglichen wird. Weil die Restschuldversicherung sich immer der Darlehensschuld anpasst und mit der Laufzeit des Kredites kleiner wird, ist sie preiswerter als eine übliche Risikolebensversicherung.

Zu Beginn der Einführung der Restschuldversicherung auf dem deutschen Markt wurde diese durch Zahlung eines einmaligen Betrages abgeschlossen. Inzwischen hat es sich eingebürgert, dass die Restschuldversicherung, sofern sie mit einem Kredit abgeschlossen wird, auf die beantragte Kreditsumme aufgerechnet und dann in die zu zahlenden Raten eingerechnet wird. Während früher bei der Restschuldversicherung ausschließlich der Tod des Kreditnehmers berücksichtigt wurde, gibt es heute umfassende Pakete, in die auch Arbeitslosigkeit oder längere Krankheit eingeschlossen werden kann. Das erhöht die Kosten erheblich.

 

Kostenfaktor Restschuldversicherung


Die RSV, von der Idee nicht schlecht, ist bei den Banken ein beliebtes Verkaufsinstrument im Zusammenhang mit einem Kredit. Oft wird den Kreditnehmern suggeriert, dass sie den Kredit überhaupt nur dann bekommen können, wenn sie auch bereit sind, die RSV abzuschließen. Der Kostenfaktor RSV ist aber ein nicht zu Unterschätzender, würden die Banken die RSV in den effektiven Jahreszins einrechnen, hätte ein Kredit oft einen Effektivzins von 25 Prozent oder noch höher. Um die Kunden nicht zu verschrecken, fehlt diese Angabe aber grundsätzlich. Der Nettokreditbetrag wird durch die RSV einfach erhöht, ohne dass dem effektiven Zins zu entnehmen ist, wie viel das prozentual ausmacht.



Viele Kreditnehmer kennen nicht ihre Rechte und wissen nichts über den Kostentreiber RSV, an denen die Banken sich goldene Nasen verdienen. Alle Zinsvorteile und die mühsame Suche nach einem günstigen Kredit über den Kreditvergleich werden zunichtegemacht, wenn der Kunde eine RSV abschließt. Grundsätzlich sollte sich jeder Kreditnehmer zu eigen machen, dass er nichts unterschreibt, was er nicht versteht.

Er sollte sich immer zwei Angebote machen lassen, einmal mit und einmal ohne RSV, nur dann kann er überhaupt abwägen, inwieweit die Kosten ihm diesen Schutz wert sind. Wer zur Absicherung sowieso eine Risikolebensversicherungspolice besitzt sollte diese Angebote der Banken immer dankend ablehnen. Wer Sorge um seinen Arbeitsplatz hat, der hingegen sollte sich überlegen, inwieweit es überhaupt sinnvoll ist, einen Kredit aufzunehmen.

Restschuldversicherungen sichern in erster Linie die Banken ab, allerdings sind auch viele Fälle bekannt, in denen die Versicherung, wenn der Versicherungsfall eintritt, nicht bezahlt, weil der Kreditnehmer beispielsweise an einer Krankheit verstorben ist, die schon vor Abschluss der Versicherung vorlag.

 

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