Inflationsrate Mehrwertsteuererhöhung und Bausparvertrag 


Aktuelle Inflationsrate bei 0,00 Prozent

Besonders wenn es um auf Rendite orientierte Anlagen oder die Altersvorsorge geht, muss die Inflation immer mit berücksichtigt werden, sonst erleben Sparer am Ende eine böse Überraschung. Inflationsrate Mehrwertsteuererhöhung und BausparvertragJe höher die Inflationsrate ist, desto mehr verlieren die Ersparnisse an Wert, weil durch die Inflation die Kaufkraft sinkt.

Im Mai 2009 wurde eine Inflationsrate von 0,00 Prozent angegeben und auf Jahressicht wird mit einer Inflation von weniger als 1 Prozent gerechnet. Daraus lässt sich schlussfolgern, dass zumindest in diesem Jahr die Ersparnisse kaum an Wert verlieren werden. Allerdings liegen die Zinsen für festverzinsliche Sparformen auch gerade an einem Tiefpunkt, weil der Leitzins der EZB auch auf dem Tiefststand von 1 Prozent ist.

 

Kommt eine Erhöhung der Mehrwertsteuer?

Durch die Wirtschafts- und Finanzkrise schrumpft das Bruttoinlandsprodukt und auch die Steuereinnahmen des Staates sinken. Jetzt sind erste Stimmen zu hören, die nach einer Erhöhung der Mehrwertsteuer rufen. Die letzte Erhöhung war 2007, als die Mehrwertsteuer von damals 16 Prozent auf jetzt 19 Prozent angehoben wurde. Experten haben berechnet, dass eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um nur einen Prozentpunkt die Steuereinnahmen des Bundes um fast 7 Milliarden Euro wachsen lässt. Bleibt nur zu wünschen, dass die Mehrwertsteuererhöhung – wenn es denn so sein soll – rechtzeitig angekündigt wird. Eine Anhebung der Mehrwertsteuer ab 2011 könnte beispielsweise den Konsum im Jahr 2010 noch einmal deutlich ankurbeln und wirtschaftlichen Aufschwung bringen.

 

Abschlussgebühr beim Bausparvertrag

Bausparen hat in Deutschland lange Tradition und die Bausparkassen erleben auch in diesen Zeiten kräftigen Zulauf, weil für viele Menschen die „Rente in Stein“ als Alternative zur herkömmlichen Altersvorsorge gesehen wird.
Beim Abschluss eines Bausparvertrages müssen Bausparer an die jeweilige Bausparkasse eine Abschlussgebühr zahlen, für die es nach der Auffassung von Verbraucherschützern keine entsprechende Gegenleistung gibt. Eine Klage gegen die Abschlussgebühr gegen die Bausparkasse Schwäbisch-Hall wurde abschlägig beschieden. Somit dürfen die Bausparkassen auch in der Zukunft die Abschlussgebühr, die ihnen jährlich mehr als eine Milliarde Euro bringt, berechnen.

 

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