Bankenpleiten sind nicht auszuschliessen 


Bankenpleiten sind nicht auszuschliessen

Spätestens seit dem Ausbruch der Finanzkrise und der damit verbundenen Pleite US-amerikanischen Bank Lehman Brothers und der Kaupthing Bank in Island, bei der auch viele deutsche Sparer erstmal ihr Geld verloren haben, ist die Frage der Sicherheit des Geldes ganz aktuell und wird nachdrücklich gestellt. Denn bei einer Bankenpleite waren bisher nur 20.000 Euro gesetzlich abgesichert, wenn die Bank nicht zusätzlich Einlagensicherung angeboten hat. Innerhalb Europas sahen sich die Gesetzgeber veranlasst, die Ersparnisse der Bürger besser zu schützen, sodass ab 01. Juli 2009 eine verbesserte Sicherheit für Sparanlagen und Guthaben auf den Girokonten gesetzlich geboten wird.

 

Was sich ändern wird

Ab dem 01.07.2009 sind anstelle der bisher 20.000 Euro nun 50.000 Euro gesetzlich abgesichert, das gilt auch für Banken, die sich außerhalb Deutschlands in Europa befinden. Zudem wurde abgeschafft, dass sich der Sparer bei der Pleite einer Bank mit 10 Prozent seiner Ersparnisse beteiligen muss.

Ab Juli 2009 sind die kompletten Ersparnisse bis mindestens 50.000 Euro pro Person ohne Selbstbeteiligung gesetzlich sicher. Außerdem darf es nicht mehr länger als 30 Werktage dauern, bis dem Kunden einer Pleite gegangenen Bank sein Geld ausgezahlt wird. Eventuell vorhandene Wertpapierdepots dürfen kostenlos an eine andere Bank übertragen werden. Beträge, die bei privaten Banken über die 50.000 Euro hinausgehen, sind durch den freiwilligen Einlagensicherungsfonds geschützt.

Dabei haften die Mitgliedsbanken mit einem Teil ihres Eigenkapitals. Genossenschaftsbanken und die Sparkassen haben keinen Einlagensicherungsfonds, sie stehen mit allem, was sie haben gegenseitig füreinander ein. Zu all diesen Sicherungsmaßnahmen hat außerdem der Staat den Schutz der privaten Sichteinlagen erklärt. Dennoch sollte nicht jeder Bank in jedem EU-Staat blind vertraut werden, nicht alle sind gleich finanzstark.

Viele ausländische Banken wollen auch nicht dem Einlagensicherungsfonds beitreten. Bei ausländischen Banken mit deutscher Niederlassung springt im Pleitefall das Mutterland ein, anders ist das nur, wenn die ausländische Bank in Deutschland eine Tochter mit eigener Bankzulassung betreibt und diese auch Geld in den deutschen Einlagensicherungsfonds einzahlt.

 

weitere Informationen zur Einlagensicherung finden Sie hier:

de.wikipedia.org