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Ausgabeaufschlag bei Investmentfonds


By Geld Magazin - Posted on 18 August 2008

Einen Ausgabeaufschlag muss der Anleger bei vielen Fonds bezahlen, wenn er Anteile erwirbt. Damit decken die Fondsgesellschaften die Kosten für die Beratung und den Vertrieb. Aufgrund des Ausgabeaufschlags entsteht bei vielen Fonds eine Differenz zwischen dem Preis bei der Ausgabe der Fondsanteile und dem Erlös bei Verkauf derselbigen.

Die Ausgabeaufschläge können bei den Fondsgesellschaften nach Gutdünken festgelegt werden. Je nach Anbieter liegt dieser zwischen 0,5 und 10,0 Prozent. Dieser Ausgabeaufschlag, der letzten Endes die Rendite eines Fonds schmälert, schreckt viele Anleger ab, sodass sie einzig aus diesem Grund auf den Erwerb von Fondsanteilen bei Gesellschaften, die einen hohen Ausgabeaufschlag verlangen, verzichten. Dabei muss der Anleger aber immer berücksichtigen, welche Anlageziele verfolgt werden.Definition Ausgabeaufschlag Investmentfonds

Grundsätzlich muss gesagt werden, dass bei längerer Anlagedauer ein guter Fonds mit Ausgabeaufschlag viel mehr Rendite abwerfen kann, als ein Fonds, bei dem auf den Ausgabeaufschlag verzichtet wird. Denn bei den so genannten Trading- oder No-Load Fonds, die ohne Ausgabeaufschläge angeboten werden, sind meistens höhere Verwaltungsgebühren fällig, die einen Fonds, der langfristig in Besitz des Anlegers bleiben soll, dann auf die Dauer wieder teurer machen.

Anleger, die einen Investmentfonds über einen Sparplan erwerben, müssen berücksichtigen, dass sie für die Fondsanteile, die sie monatlich erwerben auch jedes Mal den Ausgabeaufschlag bezahlen. Je mehr der Fondsanteil in Wert ist, desto höher ist dann der Ausgabeaufschlag.

Anleger, die vor der Entscheidung stehen, müssen die Kosten für den Fondsaufschlag und die Verwaltungsgebühren gegeneinander abwägen. Die jährliche Verwaltungsgebühr, die für einen Fonds erhoben wird, kann auch bei 1,5 oder 2,0 Prozent liegen. Die Verwaltungsgebühr wird immer fällig, auch wenn der Fonds in einem Jahr Verluste hinnehmen muss.

Das kann bei einer Laufzeit von fünf Jahren zum Beispiel wie folgt aussehen:

Fonds mit Ausgabeaufschlag

  • 4,0 Prozent Ausgabeaufschlag
  • 0,5 Prozent Verwaltungsgebühr

Kostenentwicklung

 

  • 1 Jahr 4,5%
  • 2 Jahre 5,0%
  • 3 Jahre 5,5%
  • 4 Jahre 6,0%
  • 5 Jahre 6,5%

 

Trading Fonds

  • kein Ausgabeaufschlag
  • 1,5 Prozent Verwaltungsgebühr

Kostenentwicklung

 

  • 1 Jahr 1,5%
  • 2 Jahre 3,0%
  • 3 Jahre 4,5%
  • 4 Jahre 6,0%
  • 5 Jahre 7,5%

Dieses Beispiel verdeutlicht, dass bereits nach nur fünf Jahren Anlagedauer der No-Load oder Trading Fonds teurer wird als der klassische Fonds mit Ausgabeaufschlag.
Diese Entwicklung muss bei der Entscheidung Berücksichtigung finden, insbesondere dann, wenn Anlageziele verfolgt werden, die deutlich zehn Jahre übersteigen.

Anleger, die Fondsanteile nur erwerben, um kurzfristig von der Fondsentwicklung zu profitieren, sind mit Trading Fonds besser beraten. Wichtig ist das Investment in einen Fonds, der hervorragend gemanagt wird und über Jahre eine stabile Wertentwicklung verspricht.