Arbeitnehmer Sparzulage 


Die Arbeitnehmersparzulage dient grundsätzlich der Bildung von Vermögen für Arbeitnehmer und wird als Subvention an Arbeitnehmer gezahlt, wenn diese vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen anlegen. Die entsprechenden Rechtsgrundlagen der im fünften Vermögensbildungsgesetz staatlich geregelt. Die Arbeitnehmer können selbst frei entscheiden, in welcher Form sie die vermögenswirksamen Leistungen anlegen möchten. Dafür kommen Bausparverträge, Lebensversicherungen, Investmentfonds, Banksparpläne oder auch Geschäftsguthaben an Wohnbaugenossenschaften in Frage.

 

Anspruch auf Arbeitnehmer Sparzulage

Anspruch auf eine Arbeitnehmersparzulage haben theoretisch alle Arbeitnehmer die Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit beziehen und welches in ihrer Höhe bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreitet. Die Einkommensgrenzen sind allerdings sehr niedrig, sie liegen für Ledige bei 17.900 Euro und für Ehepaare bei 35.800 Euro zu versteuerndem Einkommen. Das tatsächliche Arbeitseinkommen kann also durchaus um einiges darüber liegen. Der Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage entsteht immer für das Kalenderjahr, in dem die Leistungen durch den Arbeitnehmer angelegt worden sind. Die Arbeitnehmersparzulage wird jedoch nicht jährlich ausgezahlt, sondern erst mit Ablauf der für die gewählte Anlageform festgesetzten Sperrfrist, beispielsweise mit Zuteilung des Bausparvertrages durch die Bausparkasse. Dabei geht dann die Arbeitnehmersparzulage in das Guthaben des Bausparers über.

Arbeitnehmer Sparzulage

Arbeitnehmer, die vermögenswirksame Leistungen beziehen möchten, müssen dieses ihrem Arbeitgeber schriftlich anzeigen. Der Arbeitgeber muss dann infolge dafür Sorge tragen, dass der Geldbetrag monatlich der vom Arbeitnehmer gewählten Anlageform zugeführt wird.
In Deutschland gibt es in vielen Branchen Tarifverträge, in denen die vermögenswirksamen Leistungen tariflich geregelt sind und vom Arbeitgeber vollständig getragen werden, wenn der Arbeitnehmer dazu einen entsprechenden Vertrag abschließt.

Übernimmt der Arbeitgeber keine Zahlungen, kann der Arbeitnehmer diese aus seinem Lohn vornehmen lassen. Vermögenswirksame Leistungen können demzufolge auch von Arbeitnehmern bezogen werden, die aufgrund ihres hohen Einkommens dann später keinen Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage haben.

18 Prozent der folgenden vermögenswirksamen Leistungen, auf maximal 400 € jährlich.
Sparbeiträge des Arbeitnehmers aufgrund eines Sparvertrags über Wertpapiere beispielsweise im Rahmen von Fondssparplänen abgeschlossen hat.
Lediglich 9 Prozent auf maximal 470,00 Euro im Jahr ist die Höhe der Arbeitnehmersparzulage hingegen, wenn die vermögenswirksamen Leistungen in Bausparverträgen angelegt werden. Dabei ist die Arbeitnehmersparzulage nicht als steuerpflichtige Einnahme zu werten und zählt auch nicht zu den sozialversicherungspflichtigen Entgelten. Sie ist somit arbeitsrechtlich betrachtet kein Lohn- oder Gehaltsbestandteil.

Der Arbeitnehmer, der die Arbeitnehmersparzulage beziehen möchte, muss diese jedes Jahr bei seinem zuständigen Finanzamt im Zusammenhang mit seiner Einkommenssteuererklärung beantragen. Dabei kann dieser Antrag bis zu einer Frist bis zum Ablauf des zweiten Kalenderjahres nach dem Jahr zu stellen, in welchem die vermögenswirksamen Leistungen von ihm angelegt worden sind. Das muss mit einer Bescheinigung des Unternehmens, bei dem die vermögenswirksamen Leistungen angelegt wurden, nachgewiesen werden.
Somit kann der Arbeitnehmer über die Arbeitnehmersparzulage maximal 114,30 Euro in jedem Jahr vom Staat als zusätzliche Förderung erhalten. Das entspricht 42,30 Euro aus der neunprozentigen Förderung und 72,00 Euro aus der 18%-igen Förderung.