Kredit in der Ausbildung 


Ein Kredit in der Ausbildung ist nur bei wenigen deutschen Banken und Sparkassen erhältlich. Oft erscheint den Banken das Risiko, dass der Azubi seine Lehre abricht, die Prüfung nicht besteht oder später nicht in seinen Ausbildungsbetrieb übernommen wird, einfach zu groß. Deshalb müssen bei einem Kredit in der Ausbildung grundsätzlich immer zusätzliche Voraussetzungen erfüllt werden.

Voraussetzungen


Die Ausbildungsvergütung ist in der Regel sehr gering. Auf keinem Fall wird sie so hoch sein, dass sie den in Deutschland gültigen Pfändungsfreibetrag übersteigt. Deshalb kann die Ausbildungsvergütung auch nicht als Sicherheit für den Kredit dienen. Dies gilt selbst dann, wenn der Azubi über eine einwandfreie Schufaauskunft verfügt. Ein Kredit in der Ausbildung wird deshalb nur möglich sein, wenn ein Bürge gefunden wird. Diese Aufgabe könnten zum Beispiel die Eltern übernehmen.

Konditionen

Bei einem Kredit in der Ausbildung wird es sich meist um einen Kleinkredit in Höhe von 1.000 bis maximal 5.000 EUR handeln. Die Laufzeit sollte dabei in etwa 24 Monate betragen. Auf keinem Fall ist es jedoch ratsam, den Kredit länger als 36 Monate auszudehnen, da in diesem Falle die Unsicherheit für die Zukunft zu groß wäre.
Ein Kredit in der Ausbildung steht dem Kreditnehmer grundsätzlich zur freien Verfügung und kann zum Beispiel der Finanzierung einer eigenen Wohnungseinrichtung, eines Autos oder des Führerscheines dienen. In den meisten Fällen ist der Kredit in der Ausbildung ist ein Ratenkredit, der in gleichmäßigen Monatsraten zurückgezahlt werden muss.

Dispokredit

Gegen Vorlage einer Verdienstbescheinigung kann die Bank dem Auszubildenden auch einen Dispokredit auf seinem Girokonto einräumen. Bedingung dafür ist allerdings, dass die Ausbildungsvergütung auf dem betreffenden Konto eingeht und dass keine negativen Schufaeinträge vorhanden sind.


Die Höhe des Dispos wird individuell zwischen dem Auszubildenden und seiner Bank vereinbart. Üblich sind dabei meist zwei oder drei Monatsgehälter. Das Geld kann jederzeit in Anspruch genommen und anschließend flexibel zurückgezahlt werden. Die Tilgung erfolgt dabei auch durch die regelmäßigen Zahlungseingänge auf dem Konto. Dennoch ist es nicht ratsam, das Konto dauerhaft im Soll zu führen.
Der Auszubildende sollte sich immer um einen kurzfristigen Ausgleich seines Dispos bemühen.