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Privatinsolvenz
Wenn die Schuldenlast so hoch ist, dass sie in absehbarer Zeit nicht zu bewältigen ist, haben Privatpersonen die Möglichkeit ein gerichtliches Verfahren - die Privatinsolvenz - über ihr Vermögen zu eröffnen. Seit 1999 gibt es in Deutschland die Insolvenzordnung, auf deren Grundlage das Verfahren erfolgen kann.
Bevor der gerichtliche Antrag auf Insolvenz gestellt werden kann, muss es zwischen dem Schuldner und seinen Gläubigern Versuche gegeben haben, eine außergerichtliche Lösung herbeizuführen und sich über die Schulden zu einigen. Selten können das die Schuldner allein, meist stehen ihnen Schuldnerberater oder Rechtsanwälte zur Seite, die dann auch eine Bescheinigung über das Scheitern der außergerichtlichen Einigung erstellen. Diese Bescheinigung wird zwingend benötigt, um den gerichtlichen Antrag stellen zu können.
Das Gericht versucht dann noch einmal, sich mit den Gläubigern des Schuldners zu verständigen und eine Einigung herbeizuführen, wenn dieser Versuch des Gerichts ebenfalls scheitert, wovon die meisten Schuldner auch schon bei der Antragstellung ausgehen, dann beginnt die so genannte Wohlverhaltensphase für den Schuldner. Diese Phase ist der Zeitraum, in dem der Schuldner alles tun muss, um seine Schulden in irgendeiner Form abzubauen.
Das heißt, er muss sich nachweisbar um Arbeit bemühen, wenn er arbeitslos ist, er muss alle Einkünfte die über der Pfändungsfreigrenze liegen zur Schuldentilgung verwenden, er darf keine neuen Kreditverpflichtungen eingehen usw. Das lohnt sich, auch wenn die Zeit zu Beginn unendlich erscheint, aber wenn der Schuldner sich an diese Regeln hält, dann wartet auf ihn nach Ablauf der Wohlverhaltensphase, die bis zu sieben Jahre umfassen kann, die Restschuldbefreiung. Damit werden dem Schuldner alle noch verbliebenen Schulden, egal wie viele, erlassen. Er startet neu als schuldenfreier Mensch. Die Restschuldbefreiung wird gemeinsam mit dem gerichtlichen Insolvenzverfahren beantragt und das Gericht spricht darüber auch ein Urteil aus.
Es hat also jeder Schuldner, der das will, in Deutschland eine Chance noch einmal ohne Schulden neu anzufangen und aus den gemachten Erfahrungen seine Lehren zu ziehen. Das private Insolvenzverfahren ist eine letzte Möglichkeit, wenn alle Versuche davor gescheitert sind, sich seiner Schulden auf legalem Weg zu entledigen.
Einige Kreditvermittler und andere dubiose Unternehmen bieten Schuldnern über das Internet ihre nicht uneigennützige Hilfe an, eine Schuldenregulierung im Ausland, zum Beispiel in Frankreich vorzunehmen, das ist theoretisch für einige Schuldner möglich und führt zu einer Restschuldbefreiung in kürzerer Zeit, ist aber sicherlich mit hohen Kosten verbunden.
Es ist nur jedem zu wünschen, dass er nicht in diese Situation kommt, aber wenn, dann ist es gut, zu wissen, wie sich ein Schuldner von seinen Schulden erlösen kann.
Weiterführende Informationen gibt es hier:
- Verbraucherinsolvenzverfahren (Wikipedia Erklärung)
- Verfahren der Privatinsolvenz
- Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung
- Insolvenzrecht für Privatpersonen
- Forum Schuldnerberatung

