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Genußscheine
Unter den festverzinslichen Wertpapieren bieten die Genussscheine eine interessante Alternative die eventuell steuerpflichtigen Zinserträge zu minimieren und in Gewinne umzumünzen, die wiederum steuerfrei sind. Dabei müssen die Anleger allerdings eine ganze Reihe von Problemen beachten.
Ausgesprochene Steuerfüchse empfinden die Genussscheine nur bedingt attraktiv. Die Genussscheine haben zwei Merkmale, die mit ihnen verbrieften Genussrechte, die recht differenziert ausgestaltet sein können, haben sowohl die Eigenschaften von Anleihen als auch die von Aktien. Deshalb werden sie auch als sogenannte Zwitter unter den festverzinslichen Wertpapieren bezeichnet. Ganz anders, als die Gläubiger bei Anleihen werden die Besitzer von Genussscheinen, im Fall eines Konkurses des Herausgebers ähnlich, wie Eigenkapitalgeber nachrangig bedient. Aufgrund dieser Tatsache bieten die Genussscheine zum Ausgleich eben auch höhere Renditen als damit zu vergleichende Anleihen. Allerdings ist das Risiko bei den meisten Herausgebern von Genussscheinen relativ überschaubar.
Steuerliche Aspekte
Besonders interessant unter dem steuerlichen Aspekt werden die Genussscheine dadurch, dass die bereits angefallenen Zinsen im jeweiligen Kurs des Genussscheines enthalten sind. Während bei den Anlagen die Zinsen separat vom Kurs geführt werden und bei einem Verkauf als steuerpflichtige Erträge zu Buche stehen. Bei den Genüssen werden die Zinsen hingegen wie Kursgewinne behandelt, wenn der Anleger also den Genussschein länger als 12 Monate hält, kann er steuerfreie Erträge kassieren. Mit Einführung der Abgeltungssteuer ab dem Jahr 2009 entfällt dieser Vorteil natürlich.
Die alljährlichen Ausschüttungen werden vom Fiskus ähnlich, wie Einkünfte aus Zinsen behandelt. Sie unterliegen sowohl der Einkommenssteuerpflicht als auch der 25%-igen Kapitalertragssteuer.
Um ihre Steuerlast spürbar zu senken, können Anleger den Kursabschlag, den es nach einem Ausschüttungstermin gibt, zum Einstieg in den Genussschein nutzen, die darauffolgende Ausschüttung kassieren und das Wertpapier bis kurz vor der darauffolgenden Ausschüttung behalten. Somit ist nur eine Ausschüttung steuerlich relevant und der aufgelaufene Ertrag aus dem Papier kann zumindest zum Teil steuerfrei realisiert werden.
Das einzige Problem an dieser optimalen Variante ist, dass viele Anleger genauso verfahren und das dann zu entsprechenden Kursschwankungen führen kann. Diese an sich gute Strategie lässt sich also nur sehr schwer umsetzen, weil der gesamte Markt der Genussscheine sehr illiquide ist. Viele der an der Börse notierten Genussscheine verzeichnen oft überhaupt gar keinen Umsatz. Dazu kommen dann noch die Schwankungen des Niveaus der Zinsen, die die Kurse der Genussscheine genau wie die der Anleihen beeinflussen, was bedeutet, dass in Abschnitten, wo die Zinsen steigen, auch der Kursgewinn minimiert werden würde.
Genußschein als Fonds
Anleger, die dennoch ein Interesse an Genussscheinen haben, sollten auf die entsprechenden Fondslösungen zurückgreifen, weil diese professionell gemanagt werden und der Anleger sich nicht im Detail mit den Genussscheinbedingungen auseinandersetzen muss, die doch sehr diffizil sein können. Viele Genüsse haben ein bestimmtes Kündigungsrisiko, oft bezahlen sich die Herausgeber von Genüssen das Recht vor, den Schein vorzeitig zurückzuzahlen, wenn sie zum Beispiel die Möglichkeit haben, sich bei niedrigeren Zinsen das benötigte Kapital anderweitig zu beschaffen. Weicht der Anleger dagegen auf eine Fondslösung aus, muss er letztlich nur darauf achten, dass der ausgewählte Fonds auch eine Strategie zur Optimierung der Steuern verfolgt.
Problem der Ausgabebedingungen von Emittenten
Das größte Problem bei Genussscheinen liegt für Investor bei den Ausgabebedingungen, die jeder Emittent frei gestalten kann. Es gibt keine festen Regeln, manche Genussscheine können vorzeitig gekündigt werden, während andere wieder eine festgelegte Laufzeit haben. So gibt es Genussscheine, die das Recht für den Besitzer beinhalten, diese zu festgelegten Bedingungen in Aktien der entsprechenden Gesellschaft umzutauschen oder Aktien dieses Unternehmens zu kaufen. Damit wird dann der Anleger angesprochen, der spekulative Anlagen bevorzugt. Wer ein risikofreudiger Rentenanleger ist und zudem auch noch in Genussscheine investiert, der kann im Allgemeinen eine höhere Verzinsung erwarten. Steuern kann man mit den Genüssen ein- oder zweimal sparen, wenn man die Scheine kurz vor der Zinszahlung abstößt, wer aber die Absicht hat, das ständig zu tun, wird mit dem Finanzamt ein Problem bekommen.
Banken dürfen Genussscheine nicht mehr als Eigenkapital ausweisen, sondern nur noch als Verbindlichkeiten, demzufolge sind sie nicht mehr so interessant und es ist davon auszugehen, dass das Angebot an Genussscheinen sich in naher Zukunft reduzieren wird

