Versteuerung von Festgeld-Zinsen 


Anleger von Festgeldern erzielen Zinserträge. Dies macht Festgelder auch so begehrt, denn die Höhe der Erträge steht bereits bei Anlage des Festgeldes fest und ist unveränderlich.

Zinserträge aus Festgeldanlagen gehören steuerrechtlich zu den Einnahmen aus Kapitalvermögen. Dies führt dazu, dass die Erträge in der Steuererklärung angegeben und zum persönlichen Steuersatz versteuert werden müssten. Die Bundesrepublik gewährt ihren Sparern jedoch einen Freibetrag, der derzeit bei 801 Euro pro Person liegt. Alle Anleger, vom Kind bis hin zum Rentner, können diesen Freibetrag nutzen, notwendig ist hierzu lediglich ein Freistellungsauftrag, der beim Kreditinstitut, bei dem die Anlage geführt wird, eingereicht werden muss.

 

 

Besteuerung Festgeldzinsen

Ehepaare müssen einen solchen Freistellungsauftrag immer gemeinsam stellen, bei minderjährigen Kontoinhabern übernehmen die gesetzlichen Vertreter das Ausstellen des Freistellungsauftrages. Ab 2009 tritt die Abgeltungssteuer in Deutschland in Kraft. Hierdurch ändert sich für Anleger von Festgeld nichts. Der bisherige Freistellungsauftrag, der ab 2009 Sparer-Pauschbetrag genannt wird, bleibt unverändert bestehen.

 

Wurde für die Zinsen aus Festgeldern ein Freistellungsauftrag gestellt, können die Zinsen bis zu dieser Höhe steuerfrei vereinnahmt werden. Erst wenn die Zinsen den Freistellungsauftrag bzw. den Sparer-Pauschbetrag übersteigen, fallen Steuern an. Diese Steuern werden direkt von der Bank berechnet und ans Finanzamt überwiesen.
Für alle Zinsen, die bis zum 31.12.2008 erzielt werden, müssen Steuern in Höhe von 30% Kapitalertragssteuern sowie 5,5% Solidaritätszuschlag berechnet werden. Der gesamte Steuerabzug beläuft sich demnach auf 32,8%. Ab 2009 müssen alle Zinsen mit 25% Abgeltungssteuer versteuert werde, auch hier fallen zusätzlich 5,5% Solidaritätszuschlag sowie die Kirchensteuer an. Der gesamte Steuerabzug verringert sich ab 2009 also, und zwar auf ca. 28%.

 

Die Notwendigkeit der Versteuerung von Festgeldzinsen ist immer dann gegeben, wenn die Zinsen fällig sind. Bei Festgeldern, die nur einige Monate angelegt waren, fallen die Zinsen am Ende der Laufzeit an, mehrjährige Festgelder können auch während der Laufzeit ihre Zinsen auszahlen.