Menschen, die dauerhaft mehr Geld ausgeben, als sie einnehmen stehen nach gewisser Zeit vor einem finanziellen Chaos, aus dem sie ohne fremde Hilfe nicht mehr hinausfinden. Seit geraumer Zeit gibt es auch für Privatleute das Verbraucherinsolvenzverfahren, dass die Möglichkeit bietet, nach einer finanziellen Pleite wieder völlig neu und ohne Schulden anzufangen. Immerhin sind mehr als drei Millionen in Deutschland von Überschuldung betroffen. Die Wenigsten handeln rechtzeitig und wenden sich an eine Schuldnerberatungsstelle, die kostenlos berät und durch das Insolvenzverfahren begleitet.
Noch viel zu häufig greifen überschuldete Menschen in ihrer Not auf die Hilfsangebote privater Schuldnerberater zurück, die für ihre Dienste häufig ein sattes Honorar verlangen.

3 Stufen der Verbraucherinsolvenz
Die Verbraucherinsolvenz wird in drei Stufen durchgeführt. Zuerst erfolgt der außergerichtliche Versuch der Einigung mit den Gläubigern über einen so genannten Schuldenabbauplan. Dieser Versuch muss unternommen werden, auch wenn die Gläubiger nicht bereit sind, sich darauf einzulassen. Findet keine Einigung statt, muss ein Schuldnerberater, ein Rechtsanwalt oder ein Steuerberater das bestätigen. Mit der daraus folgenden Bescheinigung wird die zweite Stufe, das gerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren, eröffnet. Dabei versucht das Insolvenzgericht, eine Einigung zwischen den Schuldnern und den Gläubigern zu erreichen. Der vorgelegte Schuldenabbauplan ist schon dann angenommen, wenn mehr als 50 Prozent der Gläubiger der Einigung ihre Zustimmung geben. Wenn das scheitert, dann wird in der dritten Stufe das Insolvenzverfahren eröffnet.
Phase des Wohlverhaltens
Das Insolvenzverfahren beinhaltet eine anschließende Phase des Wohlverhaltens. Das Insolvenzgericht setzt für die Schuldner entsprechende Treuhänder ein, die das Vermögen beziehungsweise die Einkünfte in den darauffolgenden Jahren an die Gläubiger verteilen. Dabei muss der Schuldner das Geld für die Kosten des Verfahrens aufbringen oder sein Antrag auf Stundung dieser Kosten muss bewilligt sein. In dem Zeitraum der Wohlverhaltensphase muss der Schuldner alles tun, um seine Schulden im Rahmen seiner Möglichkeiten zu tilgen, er darf keine neuen Schulden machen und er muss, wenn er keine Arbeit hat, jede Tätigkeit annehmen, die ihn in die Lage versetzt Einkommen zu erzielen.
Läuft das Insolvenzverfahren erfolgreich, wird das Gericht am Ende der Wohlverhaltensphase den Schuldner von seinen Restschulden befreien. Was diesen in die Lage versetzt, endlich frei von Schulden ein neues Leben zu beginnen. Ein langer, aber lohnenswerter Weg, den letztlich viele überschuldete Verbraucher einschlagen.
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Fünf Fallbeispiele: Schuldenfrei durch Gläubigervergleich oder Verbraucherinsolvenz
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Gerichtliche Schuldenregulierung mittels Verbraucherinsolvenzverfahren
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