Sonderkonditionen beim Festgeld
Um neue Kunden anzuwerben, bieten zahlreiche Banken Sonderkonditionen an, wenn der Anleger bislang nicht Kunde des entsprechenden Geldhauses gewesen ist. Wer bei Festgeldanlagen regelmäßig diese besonders attraktiven Zinssätze ausnutzen möchte, wechselt nach der mit einem Bonus versehenen Zeit die Bank und schließt erneut einen Festgeld-Vertrag zu Sonderkonditionen ab.
Der Begriff Neukunde wird unterschiedlich gehandhabt. Teilweise darf der Kunde noch nie ein Konto bei der entsprechenden Bank unterhalten haben; mitunter reicht es aber auch aus, wenn er dort in den letzten drei oder sechs Monaten kein Geld angelegt hatte.
Aus diesem Grund ist die ursprüngliche Begünstigung ausschließlich von Kunden, die vorher keinerlei Geschäftsbeziehung mit der entsprechenden Bank unterhalten hatten, als sinnvoll anzusehen. Sie führte jedoch vielfach zu Protesten bei Kunden, die bei der betreffenden Bank zwar keine Anlagekonten unterhielten, dort aber ihr Girokonto führten. Auf diee Proteste haben einige Geldhäuser reagiert und verlangen für die erhöhte Zinszahlung nicht mehr, dass es sich um einen echten Neukunden, sondern nur noch um neues Geld handeln muss.
Am geläufigsten ist hierfür die Definition, dass sich der entsprechende Betrag bis zum Vertragsabschluss entweder nicht auf einem Konto der entsprechenden Bank oder auf dem Girokonto befunden haben darf; bei einigen Instituten ist ein bisheriges Vorhandensein des Geldes auf dem Sparkonto mit dreimonatiger Kündigungsfrist ebenfalls unschädlich.
Diese Kunden werden zwar nicht als echte Neukunden gewonnen, aber neu für die Anlageform Festgeld sensibilisiert und möglicherweise davon abgehalten, aus Verärgerung ihre Bankverbindung zu wechseln.
Eine Übersicht für die verschiedenen Laufzeiten für Festgeldanlagen finden Sie hier:
- Festgeld 3, 6, 9 und 12 Monate
- Festgeld 1 Jahr
- Festgeld 2 Jahre
- Festgeld 3 Jahre
- Festgeld 4 Jahre
- Festgeld 5 Jahre
- Festgeld 6 Jahre