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Mit einem Versicherungsmantel die Abgeltungssteuer umgehen

Nun ist es Realität mit dem 01. Januar 2009 wurde die Abgeltungssteuer eingeführt, was für viele Anleger ein harter Schlag ist, weil sie ihre Kursgewinne auch nach einem Jahr Haltefrist nicht mehr steuerfrei realisieren können. Aus diesem Grund wurde in der Finanzwelt nach Möglichkeiten gesucht, legale Schlupflöcher zu schaffen, mit den die Abgeltungssteuer umgangen werden kann.

Eine attraktive Option ist es, einen Versicherungsmantel um die Geldanlagen zu legen, sodass im Vordergrund ein Versicherungsprodukt steht. Das kann auch bei der Anlage in Fonds sehr gut funktionieren. Aus steuerlicher Sicht ist es also durchaus empfehlenswert, eventuelle bestehende Fondsanteile in eine Lebens- oder Rentenversicherung einzuzahlen, die fondsgebunden ist. Diese Versicherungen bieten den Vorteil, dass die während der Laufzeit erwirtschafteten Renditen nicht versteuert werden müssen.

Versicherungsmantel Abgeltungssteuer
Entscheidet sich ein Anleger für eine Lebensversicherung als Versicherungsmantel, die erst nach dem 60. Lebensjahr ausgezahlt wird und die länger als 12 Jahre läuft, muss die ausgezahlte Summe später nur zur Hälfte versteuert werden. Allerdings wird dann nicht der Steuersatz aus der Abgeltungssteuer sondern der persönliche Steuersatz angewendet.

 

Abgeltungssteuer und Spitzensteuersatz

Das bringt Vorteile, denn selbst für Anleger mit dem Spitzensteuersatz von 42 Prozent ergibt sich bei der Besteuerung nur die Hälfte in Höhe von 21 Prozent, was eindeutig weniger ist, als der Satz der Abgeltungssteuer. Außerdem kann innerhalb des Versicherungsmantels das Vermögen auch umgeschichtet werden, ohne dass dafür Steuern anfallen, das ist mit normalen Investmentfonds mit Fondanteilen, die jetzt erst gekauft werden, nicht mehr möglich. Die fondsgebundene Lebensversicherung, die für die Altersvorsorge geplant wird, ist außerdem vor dem staatlichen Zugriff und vor der Verwertung bei Arbeitslosigkeit geschützt, normales Fondsvermögen hingegen nicht vollständig.

Die Kosten, die mit einem Versicherungsmantel verbunden sind, lassen sich vollständig steuerlich geltend machen, sodass diese zusätzlichen Kosten die Rendite nicht schmälern. Einzig und allein die fehlende Flexibilität des Versicherungsmantels ist als Nachteil zu betrachten, den man aber in Kauf nehmen sollte, wenn es darum geht, Steuern nicht zahlen zu müssen. So ist es für den renditebewussten Sparer letztlich doch möglich, Teile seines Vermögens vor der Steuer zu retten.

Wird ein solcher Versicherungsmantel allerdings vor Ablauf der 12-Jahres-Frist aus irgendwelchen Gründen verkauft, muss auf die erwirtschafteten Gewinne die Abgeltungssteuer entrichtet werden.

 

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