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Mietkauf - eine interessante Alternative

Die Finanzierung der eigenen Wohnung oder des eigenen Hauses ist oft die Grundlage dafür, dass sich Menschen überhaupt ein Haus oder eine eigene Wohnung leisten können. Dafür müssen gegenüber der Bank allerdings bestimmte Bedingungen erfüllt sein, das heißt, vorher wird die Kreditwürdigkeit des Kunden genau geprüft. Reicht das Eigenkapital nicht aus oder ist erst gar keins vorhanden oder steht in der Schufa ein Eintrag, verwehren die Banken häufig das Darlehen und der Traum vom Eigentum rückt in weite Ferne.

 

Alternative Mietkauf

Alternativ besteht für Verbraucher, die bei der Bank keinen Kredit bekommen, die Möglichkeit über den so genannten Mietkauf doch noch zu ihren eigenen vier Wänden zu kommen. Beim Mietkauf tritt der Kunde/Mieter nicht gegenüber der Bank auf, das übernimmt der Vermieter. Zwischen Vermieter und Mieter wird ein Vertrag abgeschlossen, der dem Mieter das Recht gibt, sein gemietetes Haus oder die gemietete Wohnung nach einer vorher vereinbarten Mietzeit zu kaufen.

Mietkauf

In der Regel handelt es sich in diesen Fällen um bereits existierende Häuser und Wohnungen, aber auch für noch in Planung befindliche Anlagen sind solche Mietkaufverträge möglich. Dabei zahlt der Mieter an den Vermieter monatlich eine Rate (als Miete) und nach der vereinbarten Zeit von 10 bis 30 Jahren geht das Mietobjekt in das Eigentum des Mieters über. Bevor ein solcher Mietkaufvertrag unterzeichnet wird, ist vom Mieter auch die Seriosität des Anbieters zu prüfen und sich entsprechende Referenzen zeigen zu lassen.

Für viele Menschen, die nach Wohneigentum streben, die aber kein Eigenkapital haben oder denen die Bank ein Darlehen verwehrt, weil sie selbstständig sind und kein regelmäßiges Einkommen haben, ist diese Form eine interessante Alternative, die aber genau so gründlich geplant und durchdacht werden muss, wie eine Finanzierung über die Bank.

Gefahren beim Mietkauf

Häufig kommt es vor, dass die Anbieter von Mietkaufmodellen zum Teil viel zu hohe Kaufpreise für ihre Objekte verlangen. Der Preis muss also immer auf seine Angemessenheit geprüft werden, dazu sollte ein Experte beauftragt werden. Auch die Verbraucherzentralen vor Ort beschäftigen sich mit solchen Prüfungen. Wird festgestellt, dass das in Betracht gezogene Objekt zu teuer angeboten wird und ist der Anbieter nicht zu Preisverhandlungen bereit, dann sollte von diesem Angebot Abstand genommen werden.

 

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