Festgeld und die Abgeltungssteuer 


Mit Beginn des Jahres 2009 wird auch für Festgeld-Anlagen die Abgeltungssteuer eingeführt. Diese betrifft alle Zinsgutschriften, die ab dem 01.01.2009 gezahlt werden. Wenn bei einer bestehenden Festgeld-Anlage eine Zinsgutschrift am 31.12.2008 erfolgt, dann fällt diese noch unter die bisherige Regelung, während eine spätere Zinsgutschrift gemäß der Neuregelung besteuert wird.
Bei vielen Verträgen ist eine Zinsgutschrift zum 31.12. jeden Jahres vorgesehen, während andere Anlagen grundsätzlich erst nach dem Laufzeitende verzinst werden.

 

Abgeltungssteuer beträgt 25 % plus Soli plus Kirchensteuer

Die neue Abgeltungssteuer beträgt 25 %; hinzu kommen Solidaritäts-Zuschlag und eventuell Kirchensteuer. Der Sparer-Freibetrag beträgt 801 € für Ledige und 1602 € für Ehepaare; Werbungskosten können zukünftig bei Kapitalerträgen nicht mehr geltend gemacht werden.

 

 

Steuer Festgeld

Kirchensteuer

Eine Besonderheit stellt die Kirchensteuer dar. Damit die Bank diese abführen kann, muss der Kunde ihr seine Konfessions-Zugehörigkeit mitteilen; eine selbstständige Ermittlung ist erst für das Jahr 2011 vorgesehen und stößt bereits jetzt auf Kritik einiger Datenschützer. Unzureichend geregelt ist bislang der Fall, dass eine Religionsgemeinschaft im Wohnsitz-Bundesland einen Staatsvertrag abgeschlossen hat und Kultussteuer bezieht, während sich die Bank in einem anderen Bundesland befindet, mit dem kein entsprechender Vertrag besteht. Diese Problematik existiert teilweise auch bei der Einkommensteuer, wobei Juden mit Wohnsitz in NRW, die für einen Arbeitgeber in Niedersachsen arbeiten, ihre Kultussteuer komplett mit der Einkommensteuererklärung zahlen, da in Niedersachsen für diese Religionsgemeinschaft kein Kirchensteuer-Einzug vorgenommen wird.

Wer einen höheren persönlichen Steuersatz als 25 % hat, gewinnt durch die Neuregelung, da Kapitaleinkünfte steuerlich mit der Abgeltungssteuer abgegolten sind. Wer einen geringeren persönlichen Steuersatz hat, kann den zuviel gezahlten Betrag mit dem Lohnsteuerjahresausgleich zurückfordern.

Die Abgeltungssteuer wird vermutlich den Trend zum Festgeld weiter versätrken, da mit ihrer Einführung sowohl Dividenden als auch Kursgewinne bei Aktien voll steuerpflichtig werden.

 

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