Bundesschatzbriefe 


Die Bundesrepublik Deutschland emittiert regelmäßig verschiedene Arten von festverzinslichen Wertpapieren, zu denen Bundesschatzbriefe in zwei Varianten zählen und die Privatpersonen als Vermögensanlage dienen. Auf Grund der guten Bonität des Emittenten handelt es sich bei Bundeswertpapieren um eine sehr sichere Form der Geldanlage und der Anleger muss keinen Verlust befürchten.

 

Bundesschatzbriefe können nicht über die Börse erworben oder verkauft werden, sondern entweder im Rahmen des Direkterwerbs über die Bundesfinanzagentur oder über jedes inländische Kreditinstitut. Zu empfehlen ist der Direkterwerb bei dem sich der Anleger direkt an die Finanzagentur wendet und ein kostenloses Onlinedepot erhält, in dem die Bundesschatzbriefe verwahrt werden. Durch Überweisung oder Lastschrift wird die gewünschte Anlagesumme an die Finanzagentur übermittelt und in die vereinbarte Variante des Bundesschatzbriefes investiert. Beauftragt der Anleger ein inländisches Kreditinstitut mit dem Erwerb und der Verwahrung von Bundesschatzbriefen können Gebühren anfallen.

 

Die beiden Varianten von Bundesschatzbriefen unterscheiden sich in Bezug auf die Dauer der Laufzeit und die Art der Zinszahlung. Bundesschatzbriefe Typ A unterliegen einer sechsjährigen Laufzeit, während der die jährlichen Zinserträge ausgezahlt und dem angegebenen Girokonto gutgeschrieben werden. Bundesschatzbriefe Typ B weisen eine siebenjährige Laufzeit und Thesaurierung der Zinserträge auf, so dass am Ende der Laufzeit der ursprüngliche Anlagebetrag zuzüglich Zinsen und Zinseszinsen ausgezahlt wird.

Für beide Arten von Bundesschatzbriefen gilt ein besonders niedriger Mindestanlagebetrag, der je nach Art des Erwerbs bei 50€ bzw. 52€ liegt. Eine Beschränkung des Anlagebetrages oder der Stückelung gilt nicht, so dass beliebige Summen angelegt werden können.

Bei Bedarf besteht die Möglichkeit die Investition in Bundesschatzbriefe vor Ende der Laufzeit zu liquidieren. Die vorzeitige Rückgabe der Bundesschatzbriefe erfolgt über die Finanzagentur und ist je Anleger auf 5.000€ pro 30 Zinstage begrenzt.