Geld Magazin

Altersvorsorge mit Riester Rente

Das Wort Finanzkrise ist zum Wort des Jahres gekürt worden und es gibt wohl kaum einen Verbraucher, der nicht direkt oder indirekt von der Finanzkrise betroffen ist. Sei es, man hat Geldanlagen in Aktien oder Investmentfonds investiert, man ist selbstständig und braucht einen Kredit, den man nicht bekommt oder man hat jemanden in der Familie, der bei einer Bank beschäftigt ist und jetzt um seinen Arbeitsplatz fürchtet.

 

Altersvorsorge wird wichtiger

Viele Verbraucher denken auch noch einmal neu über ihre Altersvorsorge nach. Die Rezession, in die auch Deutschland unweigerlich hineinschlittert, wird viele Arbeitsplätze und damit auch bisher sicher geglaubtes Einkommen kosten. Da steht die Frage im Raum, wo das Geld noch sicher ist und wie man es am Vernünftigsten anlegt.

Allen Unkenrufen zum Trotz sind die Riester-Verträge nach wie vor eine gute Wahl. Sie bieten den Vorteil, dass alle Einzahlungen des Sparers und die staatlichen Zulagen garantiert werden. Selbst wer noch bis zum Jahresende einen Vertrag abschließt, bekommt die Zulagen für das gesamte Jahr 2008. Auch die ab 2009 geltende Abgeltungssteuer betrifft nicht die Riestersparer.

Riester Rente Geldanlage

lange Laufzeiten

Einzig und allein die lange Laufzeit der Verträge, an die man nicht vor dem 60. Lebensjahr herankommt, macht manch einem Sparer Probleme, besonders wenn sie sich die Frage stellen, was ist, wenn alles ganz anders kommt, als man heute denkt. Da stehen solche Fragen wie was wird, wenn ich erwerbsunfähig werde oder ich gar vorher sterbe.

 

Das stellt alles kein wirkliches Problem dar. Wer vorher erwerbsunfähig wird, hat selbstverständlich weiterhin Anspruch auf die Riesterförderung. Selbstverständlich ist die Riester Rente auch vererbbar, zumindest für Ehepartner oder für Kinder, für die noch der Anspruch auf die Zahlung von Kindergeld besteht. Wenn ein hinterbliebener Ehepartner den Wert des Vertrages auf seinen eigenen Riester-Vertrag überträgt oder sich das angesparte Geld als Rente auszahlen lässt, muss die Förderung nicht zurückgezahlt werden.

 

Verlust der Förderung

Wer sich selbstständig macht, verliert den Anspruch auf die Förderung, es sei denn, derjenige ist verheiratet und der Partner ist förderberechtigt. Dann kann auch für den Selbstständigen der Vertrag inklusive der Förderung weitergeführt werden. Ist das nicht der Fall, muss man als selbstständiger nur auf die Förderung verzichten und kann den Vertrag dennoch weiter laufen lassen.

 

 

weiterführende Informationen zum Thema Riester Rente und Geldanlage finden Sie hier: