Eine altbewährte Form der Altersvorsorge ist die Anschaffung einer Immobilie in jungen Jahren, die selbst genutzt wird, um im Alter miet- und schuldenfrei wohnen zu können. Bei den heutigen Preisen für die Miete kann auf diese Art und Weise der Einkommensverlust, der bei Eintritt in das Rentenalter entsteht zum Teil ausgeglichen werden. Wer im Alter wohnen kann, ohne Miete zahlen zu müssen und auch keine Belastung mehr durch Raten aus einem Baudarlehen hat, der braucht automatisch weniger Geld. Deshalb wird die Immobilie auch als eine "Rente in Stein" betrachtet, die durchaus Vorteile bietet.

Auch die Bundesregierung hat gegenüber dieser Tatsache nicht die Augen verschlossen, und nach dem die Eigenheimzulage vor einiger Zeit abgeschafft wurde, nun das so genannte Eigenheimrentengesetz verabschiedet. Jetzt wird auch, wie aus den Riester-Renten schon bekannt, die Anschaffung einer Immobilie wieder staatlich gefördert und steuerlich beünstigt. Spätestens ab Herbst ist damit zu rechnen, dass die Bausparkassen entsprechende Vertragsformen, die zertifiziert sein müssen, anbieten.
Immobilienkauf und Riester Renten Vertrag
So haben Riestersparer jetzt die Möglichkeit, Vermögen, dass in einem Riester-Renten-Vertrag angespart wurde, herauszunehmen und können es als Eigenkapital für die Anschaffung der eigenen Wohnung verwenden. Ein Vier-Personenhaushalt kann in Zukunft mit etwa 16.000 Euro staatlicher Förderung bei der Anschaffung einer Immobilie rechnen.
Obwohl das Eigenheimrentengesetz rückwirkend in Kraft tritt, hat die Sache natürlich einen Haken. Die Riester Förderung gibt es erst seit 2001, kaum einer der Sparer wird also jetzt schon die Mindestsumme von 15.000 Euro zur Entnahme als Eigenkapital aus dem Riestervertrag angespart haben, denn dazu muss über sieben Jahre die derzeit maximale Sparsumme von 2100 Euro in einen Riester-Vertrag eingezahlt haben, sodass diese Regelung den heutigen Riestersparern noch nicht gleich etwas bringt.
Eine andere Möglichkeit ist die Nutzung für die Entschuldung der Immobilie mit Riester Verträgen, das ist aber erst möglich, wenn der Riester-Vertrag ausgezahlt wird. Das gesparte Geld kann dann entweder komplett, oder bis zu dreiviertel des Gesamtbetrages für Wohnungszwecke eingesetzt werden, der Rest würde dann als Rente ausgezahlt werden.
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