Geld Magazin

Altersvorsorge mit Wohn Riester

Nun ist es amtlich, am 08. April 2008 hat die Bundesregierung den Rahmen für die Riesterzulage im Zusammenhang mit dem Kauf oder dem Bau von selbst genutztem Wohneigentum beschlossen. Rückwirkend zum Januar 2008 wird das selbst genutzte Wohneigentum im Rahmen der Altersvorsorge unter dem Begriff „Wohn Riester“ gefördert. Nach dem Motto „was lange währt, wird gut“, denn fast zwei Jahre hat sich die Debatte hingezogen.
Mit der Einführung von Wohn Riester, erhoffen sich die Bausparkassen neue Impulse und auch die Bauindustrie, waren doch zuletzt aufgrund des Wegfalls der Eigenheimzulage die Bauten von Wohneigentum drastisch zurückgegangen, allein 2007 um über 40 Prozent.

Wohnriester
Jetzt soll es so sein, dass bis zu 4 % des jährlichen Bruttoeinkommens, jedoch maximal 2100 Euro gefördert werden. Für Erwachsene mit 154 Euro und für Kinder, die vor dem 01. Januar 2008 geboren wurden, mit 184 Euro. Kinder, die erst in 2008 geboren sind oder später geboren werden bekommen sogar eine Förderung von 300 Euro. Also letztlich dieselbe Förderung wie auch bei Riestersparverträgen schon bekannt.

 

Förderung des Wohnungskaufs

Mit der Einführung von Wohn Riester soll der Wohnungskauf oder der Hausbau einer selbst genutzten Immobilie für Familien gefördert sein. Diese muss dann auch der Lebensmittelpunkt der Familie sein, damit er zulagenberechtigt ist. Das schließt eine Förderung von Immobilien im Ausland berechtigterweise aus. Nicht in diese Förderung fallen geplante Umbau- oder Renovierungsmaßnahmen.

Mit der neuen Gesetzgebung wurden zwei Möglichkeiten geschaffen, das Riestergeld einzusetzen. So können bestehende Guthaben aus Riester-Sparverträgen zukünftig als Eigenkapital verwendet werden. Hier ist es von Vorteil, wenn bestehende Darlehensverträge die Möglichkeit der Sondertilgung einräumen. Die Tilgung des Darlehens kann direkt förderungsfähig sein und die Zulagen können ebenfalls als Tilgung für das Darlehen verwendet werden. Zukünftig sind hier dann Sondertilgungsmöglichkeiten zu vereinbaren, die auf die Höhe der Zulagen passen.

Die Bausparkassen arbeiten bereits daran und in absehbarer Zeit wird es spezielle Riester-Bausparverträge geben, wie diese dann konkret aussehen, bleibt allerdings noch abzuwarten.
Auch bei Wohn Riester wird es so sein, wie bei den bisher bekannten Riesterverträgen, dass die Rente nachgelagert besteuert wird. Hier ist vorgesehen, ein sogenanntes „Wohnförderkonto“ einzurichten, das aus den Zulagen und den Raten für das Haus zusammengesetzt ist. Der Riestersparer kann sich dann selbst aussuchen, ob er mit Renteneintritt die fällige Steuer in einem Betrag zahlt und dann einen Bonus von 30 Prozent auf das fiktive Wohnförderkonto angerechnet bekommt oder ob er lieber eine monatliche Steuerlast für höchstens 25 Jahre tragen möchte.

Hier wird es zukünftig noch eine ganze Reihe von zu klärenden Fragen geben, wie zum Beispiel ob und unter welchen Bedingungen die mit Wohn Riester geförderten Immobilien wieder verkauft werden können, müssen die Zulagen zurückgezahlt werden und und und. Wie das bei neuen Gesetzgebungen im Allgemeinen so ist, tauchen viele Fragen erst noch bei der Durchführung der damit verbundenen gesetzlichen Bestimmungen auf.

Auf jeden Fall wird Wohn Riester bei den jungen Familien in Zukunft Zustimmung finden. Gerade bei Neuabschlüssen. Wer derzeit bestehende Riesterverträge hat und diese für wohnungswirtschaftliche Zwecke nutzen will, hat in der Regel aufgrund der Kürze des Bestehens der Riesterverträge noch nicht so viel Ersparnisse darauf, das diese das Eigenkapital beträchtlich erhöhen könnten.

Demzufolge ist Wohn Riester ausgesprochen zukunftsorientiert und ganz im Sinne der Altersvorsorge und Familienförderung.