Abgeltungssteuer und Kleinanleger 


Im Zusammenhang mit der Unternehmenssteuerreform tritt im Januar 20009 die Abgeltungssteuer in Kraft, die auch den Privatanleger betrifft. Das bedeutet für den Privatmann, der in Aktien und Fonds investiert hat, dass die Gewinne aus den Aktien, den Fonds sowie die Dividenden und Zinsen die über den Sparerpauschbetrag, der bei 801 Euro liegt, hinausgehen, immer pauschal mit 25 Prozent besteuert werden, dazu kommen noch der Solizuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer.

Dieser Betrag wird dann direkt von der Bank an das Finanzamt abgeführt. Bisher war es so, dass für Aktiengewinne nur dann Steuern gezahlt werde mussten, wenn diese innerhalb der Spekulationsfrist von einem Jahr wieder verkauft wurden. Ab 2009, verhält sich das anders, allerdings, für alle Aktien die sich vor dem 01. Januar 2009 im Depot befinden gilt die alte Gesetzlichkeit.

Auch auf die Dividendenzahlungen hat die Abgeltungssteuer Auswirkungen, während bisher lediglich die Hälfte der Dividende mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden musste, sind dann ab 2009 25 Prozent auf den gesamten Betrag an. Das bedeutet für Anleger, die einen Steuersatz von 25 Prozent haben, dass sich die Steuer auf Dividende verdoppelt.

Auch die Fondssparpläne, die viele Privatanleger im Rahmen der privaten Altersvorsorge besparen, sind betroffen. In Zukunft müssen die Kursgewinne versteuert werden. Kleinanleger, die für die private Altersvorsorge auf Rentenversicherungen oder die vom Staat geförderte Riester Rente setzen, sind besser dran. Hier werden, so wie bisher nur die später ausgezahlten Renten zum dann persönlichen Steuersatz versteuert. Das Gleiche gilt auch für Lebensversicherungen und Immobilien, sie sind von der Abgeltungssteuer nicht betroffen.

Mit der Abgeltungssteuer hat der Gesetzgeber eigentlich den kleinen Mann härter getroffen, den nur die Besserverdiener, die einen bedeutend höheren persönlichen Steuersatz als 25 Prozent haben, profitieren. Mussten doch diese bis dato ihre Kapitalerträge mit bis zu 42 Prozent versteuern. Für alle anderen mit einem geringen Einkommen und einem Steuersatz der unter 25 Prozent liegt wird es hingegen teurer. Werden die Gewinne in der Jahressteuererklärung angegeben, bekommen die Anleger die eventuell zu viel bezahlte Abgeltungssteuer vom Finanzamt wieder zurück.

Dennoch muss niemand in Panik verfallen und auch nichts überstürzen, auch wenn viele Berater jetzt dazu drängen in andere Produkte, wie beispielsweise in Dachfonds zu investieren.